Fahrradleasing, Rente

Fahrradleasing kann die Rente schmÀlern

26.08.2024 - 10:00:13

Neustadt a. d. W. - Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein E-Bike oder auch ein anderes Fahrrad per Gehaltsumwandlung zu leasen. Aber Achtung: Dadurch kann sich die Höhe der spĂ€teren Rente verringern, wie ein konkretes Rechenbeispiel zeigt. Warum das so ist und welche Alternative es ohne spĂ€tere Renteneinbußen gibt, erlĂ€utert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Leasingrate wird ganz oder teilweise vom Bruttogehalt abgezogen

Die Möglichkeit, ein Fahrrad per Gehaltsumwandlung ĂŒber den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu leasen, ist weit verbreitet: Laut einer von "Lease a Bike" in Auftrag gegebenen Statista-Umfrage von 2024 bieten 37 Prozent der Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitenden ein solches Fahrradleasing an. Weitere 27 Prozent planen ein Angebot. Dabei geht es ĂŒberwiegend um E-Bikes, es kann aber auch der klassische Drahtesel sein.

Mögliches Szenario: Ein Arbeitnehmer sucht sich ein Fahrrad im Fachhandel aus. Sein Arbeitgeber wird Leasingnehmer, und die beiden vereinbaren eine Barlohnumwandlung. Dabei wird der Barlohn in einen Sachwert umgewandelt. Das heißt: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts, und zwar in Höhe der Leasingrate, abzĂŒglich eines etwaigen Arbeitgeberzuschusses. Die monatliche Leasingrate wird dadurch direkt von seinem Bruttogehalt abgezogen - also noch bevor Steuern und Sozialabgaben fĂ€llig werden.

Wichtig: Die private Nutzung des Rads muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Kleinere Rente durch geringere Sozialabgaben

Die Leasingrate fĂŒr ein Fahrrad per Gehaltsumwandlung zu begleichen, ist eine smarte Lösung und kann Arbeitnehmenden zunĂ€chst finanzielle Vorteile bringen. Allerdings hat die Sache auch einen Haken. Da die Leasingrate vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen wird, senkt sie das Bruttogehalt, aus dem sich unter anderem die BeitrĂ€ge in die gesetzliche Rentenversicherung errechnen. Ein niedrigeres Bruttogehalt bedeutet niedrigere BeitrĂ€ge in die Rentenkasse - und das wiederum fĂŒhrt spĂ€ter zu einem niedrigeren Rentenanspruch.

Viele Fahrradleasing-Anbieter betonen zwar, dass die spĂ€teren Einbußen bei der Rente durch die Ersparnis beim Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung mindestens ausgeglichen wĂŒrden. Allerdings lĂ€sst sich das so pauschal nicht sagen. Und: Wenn die Leasingrate das Bruttogehalt senkt, verringern sich natĂŒrlich nicht nur die BeitrĂ€ge in die Rentenkasse, sondern das Ganze wirkt sich auch auf die Sozialleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld aus. Denn deren Höhe bemisst sich prozentual am Bruttoeinkommen.

Je teurer das Rad, desto weniger fließt in die Rentenkasse

Angenommen ein kinderloser Arbeitnehmer mit Steuerklasse I und einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro entscheidet sich fĂŒr ein E-Bike-Leasing, und sein Bruttogehalt reduziert sich im Rahmen der Gehaltsumwandlung fĂŒr die Leasingrate um rund 100 Euro. Dadurch zahlt er monatlich rund 9 Euro weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei einer Leasingdauer von 36 Monaten summiert sich das auf 324 Euro. Laut Deutscher Rentenversicherung verringert sich dadurch die spĂ€tere Rente um rund drei Euro monatlich.

Je teurer das Fahrrad oder E-Bike und je geringer der Arbeitgeberzuschuss, desto stĂ€rker verringert sich das Bruttogehalt und desto niedriger fallen die BeitrĂ€ge in die Rentenversicherung aus. LĂ€ge die Leasingrate beispielweise bei 150 Euro per Gehaltsumwandlung, wĂŒrden sich die BeitrĂ€ge in die Rentenkasse um knapp 14 Euro monatlich verringern - bei 36 Monaten Laufzeit wĂ€ren das etwas mehr als 500 Euro. Und wer nach den drei Jahren Laufzeit erneut ein Fahrrad per Gehaltsumwandlung least, muss bei der spĂ€teren Rentenhöhe weitere Einbußen hinnehmen.

Alternative: Fahrrad als Gehaltsextra

Eine andere Möglichkeit: Der beziehungsweise die Arbeitgebende kauft oder least ein E-Bike oder ein klassisches Fahrrad auf eigene Kosten und stellt dieses der oder dem Mitarbeitenden zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur VerfĂŒgung. Sozusagen als Gehaltsextra. Dann bleibt das Bruttogehalt unverĂ€ndert - und dadurch ergeben sich auch keine Nachteile hinsichtlich der spĂ€teren gesetzlichen Rente sowie weiterer Sozialleistungen.

Weiterer Vorteil fĂŒr das Gehaltsextra: Arbeitnehmende mĂŒssen in solchen FĂ€llen den Drahtesel nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Jedenfalls solange es sich um ein Rad ohne Elektromotor oder ein E-Bike mit einem maximal 250 Watt starken Motor handelt, der auf eine Geschwindigkeit von höchstens 25 Kilometern in der Stunde begrenzt ist.

Die VLH: GrĂ¶ĂŸter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands grĂ¶ĂŸter Lohnsteuerhilfeverein. GegrĂŒndet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt fĂŒr ihre Mitglieder die EinkommensteuererklĂ€rung, beantragt sĂ€mtliche SteuerermĂ€ĂŸigungen, prĂŒft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

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