ZDF, Verfassungsbeschwerde

ZDF legt Verfassungsbeschwerde ein / Intendant Himmler: UnabhÀngigkeit unserer Berichterstattung steht und fÀllt mit UnabhÀngigkeit unserer Finanzierung

19.11.2024 - 14:50:45

Mainz - Nachdem die LĂ€nder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umgesetzt haben, hat das ZDF am Dienstag, 19. November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler: "Die UnabhĂ€ngigkeit unserer Berichterstattung steht und fĂ€llt mit der UnabhĂ€ngigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafĂŒr angemessen finanziert sein muss. Da die LĂ€nder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."

Auf der letzten MinisterprĂ€sidentenkonferenz Ende Oktober ist kein Beschluss zur KEF-Empfehlung erfolgt. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr fĂŒr eine fristgerechte Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Eine offizielle BegrĂŒndung fĂŒr die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung liegt nicht vor.

Gemessen an der Kaufkraft ist der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung um 58 Cent pro Monat zum 1. Januar 2025 (von 18,36 auf 18,94 Euro) entspricht einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich unter der Inflationsrate.

Die KEF hatte den von den Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf bereits deutlich gekĂŒrzt. Gleichzeitig stellt die KEF in ihrem Bericht aber auch fest, dass ein Unterschreiten der von ihr empfohlenen Beitragshöhe die zur ErfĂŒllung des derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefĂ€hrde. Vorhandene RĂŒcklagen wurden von der KEF in ihrer Beitragsempfehlung bereits berĂŒcksichtigt.

Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags fĂŒr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist staatsfern ausgestaltet. Medienpolitische Ziele dĂŒrfen bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Das soll durch die fachliche und unabhĂ€ngige Kontrolle des Bedarfs durch die KEF sichergestellt werden. Damit kann der Auftrag unabhĂ€ngig von politischem Einfluss und wirtschaftlichen AbhĂ€ngigkeiten erfĂŒllt werden. Das Verfahren fĂŒr die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist mehrstufig: Zuerst melden die öffentlich-rechtlichen Sender den Bedarf an, der aus ihrer Sicht notwendig ist, um den Auftrag zu erfĂŒllen. Dieser wird dann von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprĂŒft. Die KEF ist ein unabhĂ€ngiges Gremium, das aus 16 SachverstĂ€ndigen besteht. Nach Abschluss der PrĂŒfung gibt die KEF ihre Beitragsempfehlung an die LĂ€nder. Danach sind die LĂ€nder am Zug: Die endgĂŒltige Beitragsfestsetzung erfolgt durch einen von den 16 Landesregierungen zu unterzeichnenden Staatsvertrag, dem dann auch alle 16 Landesparlamente zustimmen mĂŒssen. Nachdem die KEF im Februar ihre Beitragsempfehlung vorgelegt hat, wĂ€re es Aufgabe der LĂ€nder gewesen, diesen letzten Schritt zu initiieren. Auch bei der letzten MinisterprĂ€sidentenkonferenz im Oktober gab es dazu keinen Beschluss. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 ist damit nicht mehr möglich.

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