Rundfunkbeitrag, Euro

Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen

17.11.2023 - 15:27:13

58 Cent mehr monatlich. Das ist die vorlĂ€ufige Empfehlung unabhĂ€ngiger Finanzexperten fĂŒr den Rundfunkbeitrag. Er soll demnach ab 2025 bei 18,94 Euro liegen. Aber es ist noch vieles offen.

Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2025 vorlĂ€ufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem am Freitag bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums KEF hervor. Die Kommission will Anfang 2024 eine endgĂŒltige Empfehlung an die BundeslĂ€nder abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Sie mĂŒssen sich aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro fĂŒr die MedienhĂ€user zusammen. Die Beitragshöhe ist in einem Staatsvertrag festgelegt, dem alle LĂ€nder einstimmig zustimmen mĂŒssen.

Es könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen

Mit der nun wahrscheinlicher gewordenen Empfehlung fĂŒr eine Steigerung des Beitrags droht ein Konflikt. Denn mehrere MinisterprĂ€sidenten haben schon vor Wochen und Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden, weil sie dafĂŒr keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Wenn sich diese LĂ€nder gegen eine Erhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.

Immer wieder verweisen die LĂ€nderchefs, die gegen ein Plus sind, auch auf den Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Der Sender stĂŒrzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise um VorwĂŒrfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung. Es gab an der Spitze personelle Konsequenzen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Zudem lĂ€uft ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag.

Einige LÀnder wollen keine Erhöhung

In den LĂ€ndern gibt es aber auch andere Stimmen. So kam Kritik auch aus der Medienbranche an den LĂ€nderchefs, die sich schon auf BeitragsstabilitĂ€t festgelegt haben. Grund: Sie hatten sie schon in einer frĂŒhen Phase getan - noch wĂ€hrend der laufenden KEF-Berechnungen - und damit quasi das Ergebnis vorweggenommen. Die ÜberprĂŒfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert.

Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) sagte der dpa, er gehe nicht davon aus, dass die LĂ€nder einstimmig der Erhöhung zustimmen werden. «Man sieht, dass die ReformbemĂŒhungen der Anstalten nicht ausreichend waren, um das Ziel der BeitragsstabilitĂ€t zu erreichen.» Er ergĂ€nzte: «Deshalb braucht es jetzt weiter Anstrengungen von Anstalten und Politik, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden.»

Die öffentlich-rechtlichen HĂ€user verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien. Die Rede war von einer maßvollen Anmeldung des Finanzbedarfs fĂŒr die Jahre 2025 bis 2028. Die aktuelle Periode lĂ€uft noch bis Ende 2024, mindestens bis dahin gilt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

Schon bei der vergangenen VerĂ€nderung war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet worden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, weil sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt hatte. Es kam erst gar nicht zu einer notwendigen Abstimmung im Landtag in Magdeburg. Damals stand Sachsen-Anhalt um MinisterprĂ€sident Reiner Haseloff (CDU) allerdings alleine da. Alle anderen BundeslĂ€nder waren damals - anders als dieses Mal - bereit, der Erhöhung zuzustimmen. Am Ende setzten die Bundesverfassungsrichter die Steigerung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft und rĂŒgten Sachsen-Anhalt.

Der Rundfunkbeitrag ist Teil der Struktur, die die BundeslĂ€nder fĂŒr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk per StaatsvertrĂ€gen festlegen. Darin beschreiben sie den groben Aufbau der HĂ€user, die Kontrollmechanismen auch mit Blick auf sparsames Wirtschaften mit dem Geld aus den RundfunkbeitrĂ€gen und den Auftrag, den die Sender fĂŒr die Gesellschaft erfĂŒllen sollen. Um konkrete Programminhalte geht es nicht. Darauf haben die LĂ€nder keinen Einfluss, weil in Deutschland Presse- und Rundfunkfreiheit per Grundgesetz gilt. Aus dem Auftrag ergibt sich auch der Finanzbedarf der HĂ€user, den sie der KEF zur ÜberprĂŒfung vorlegen.

@ dpa.de