Deutsche Bahn, Alkoholverbot

Alkoholverbot: Bahn erwischt 5.000 Menschen an Bahnhöfen

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 12:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Seit dem 15. Oktober setzt die Deutsche Bahn das bundesweite Alkoholkonsumverbot an ihren Bahnhöfen durch. Die meisten Betroffenen reagierten auf die Ansprache der SicherheitskrÀfte und packten den Alkohol weg.

Kontrollen an deutschen Bahnhöfen

  • Die Deutsche Bahn stellte in den ersten sieben Tagen rund 5.000 Menschen mit Alkohol fest.
  • Das Verbot gilt seit dem 15. Oktober bundesweit an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen.
  • Die SicherheitskrĂ€fte belehren zunĂ€chst; nur wenige FĂ€lle fĂŒhrten zu Hausverweisen.
Seit dem 15. Oktober darf bundesweit an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn kein Alkohol mehr getrunken werden (Archivbild vom 15.10.). - Bild: Martin Schutt/dpa

Alkoholverbot bringt Bahn rund 5.000 VerstĂ¶ĂŸe

In den ersten sieben Tagen nach EinfĂŒhrung des Alkoholverbots hat die Deutsche Bahn rund 5.000 Menschen mit Alkohol an Bahnhöfen erwischt. Bahn-Chefin Evelyn Palla zog eine positive erste Bilanz und erklĂ€rte, die klare Ansage wirke.

SicherheitskrÀfte belehren Betroffene

Die SicherheitskrĂ€fte sprechen die Ertappten zunĂ€chst an und belehren sie ĂŒber die neue Regel. Die allermeisten seien einsichtig und wĂŒrden den Alkohol wegpacken; nur in wenigen EinzelfĂ€llen seien Hausverweise nötig gewesen.

Verbot gilt seit dem 15. Oktober

Seit dem 15. Oktober darf bundesweit an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn kein Alkohol mehr getrunken werden. Das gilt auch fĂŒr die Bahnsteige. Die Regelung soll die Bahnhöfe sicherer und sauberer machen.

GaststĂ€tten und ZĂŒge sind ausgenommen

Ausgenommen sind GaststĂ€tten in den Bahnhöfen. Auch in den ZĂŒgen darf in der Regel weiterhin Alkohol getrunken werden; in den Bordbistros der FernzĂŒge verkauft die Bahn ihn selbst.

Ausnahmen können außerdem dort gelten, wo BahnhofsgebĂ€ude nicht der Deutschen Bahn gehören.

Das bundesweite Alkoholkonsumverbot der Deutschen Bahn gilt seit dem 15. Oktober an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen. Es ist Teil des Versuchs, Orte mit hohem Publikumsverkehr sicherer und sauberer zu machen. Die Regelung betrifft nicht den gesamten Bahnverkehr: In ZĂŒgen ist Alkoholkonsum grundsĂ€tzlich weiterhin möglich, ebenso in GaststĂ€tten innerhalb von Bahnhöfen.

Die erste Bilanz zeigt vor allem den Umfang der Kontrollen. Rund 5.000 festgestellte VerstĂ¶ĂŸe innerhalb von sieben Tagen bedeuten, dass die neue Regel im Alltag sichtbar durchgesetzt wird. Zugleich deutet die geringe Zahl notwendiger Hausverweise darauf hin, dass die meisten Betroffenen auf Hinweise reagieren. FĂŒr Reisende verĂ€ndert sich damit vor allem der Aufenthalt vor und zwischen den Zugfahrten.

Regel gilt vor allem auf BahnhofsflÀchen

Die Deutsche Bahn setzt zunĂ€chst auf Ansprache und Belehrung. Erst wenn Reisende den Alkohol nicht wegpacken oder sich anderweitig nicht an die Vorgaben halten, können weitergehende Maßnahmen folgen. Die Ausnahmen in Gastronomiebetrieben und in ZĂŒgen schaffen jedoch eine klare Abgrenzung zwischen Bahnhofsanlagen und bewirtschafteten beziehungsweise fahrenden Bereichen.

FĂŒr die weitere Bewertung wird entscheidend sein, ob die Zahl der VerstĂ¶ĂŸe nach der EinfĂŒhrungsphase sinkt und ob sich dadurch Sicherheits- und Sauberkeitsprobleme tatsĂ€chlich verringern. Die Bahn verbindet das Verbot mit dem Ziel, Bahnhöfe als öffentliche RĂ€ume angenehmer und verlĂ€sslicher nutzbar zu machen.

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