Tödliche Attacke auf Familie: 19-jÀhriger TÀter in Klinik
06.09.2024 - 15:23:25Bei einer Messerattacke sterben Ende MĂ€rz im Ă€uĂersten SĂŒden Deutschlands drei Mitglieder einer Familie - doch der 19-jĂ€hrige TĂ€ter war laut Gerichtsurteil schuldunfĂ€hig und kann deshalb nicht bestraft werden. Er mĂŒsse nun dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, auch weil er fĂŒr andere Menschen weiter gefĂ€hrlich sei, entschied die GroĂe Jugendkammer des Landgerichts in Waldshut-Tiengen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsch-Italiener seine Eltern und seinen 34-jÀhrigen Bruder mit einem Klappmesser angegriffen und getötet hatte. Die Schwester des Angeklagten erlitt bei dem blutigen Angriff in Hohentengen am Hochrhein (Kreis Waldshut) schwere, aber nicht lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen.
Wegen einer schizophrenen Erkrankung war der Angeklagte damals nicht in der Lage zu erkennen, dass er Unrecht tat, wie der Vorsitzende Richter Martin Hauser resĂŒmierte. Der 19-JĂ€hrige habe seine Eltern im Alter von 58 und 61 Jahren als Inkarnation des Bösen gesehen und mit «unbedingtem Vernichtungswillen» gehandelt.
Richter: Wahnsystem immer noch vorhanden
Der TĂ€ter habe sich auf einer Mission im Kampf gegen das Böse gesehen. «Das ganze Wahnsystem ist immer noch vorhanden», sagte Hauser. Solange es dieses System noch gebe, bestehe Gefahr fĂŒr «Leib und Leben anderer Menschen».
Der Beschuldigte war in dem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Totschlags in drei FÀllen und versuchten Totschlags mit gefÀhrlicher Körperverletzung angeklagt. Richter Hauser sprach von einem Geschehen, das tragisch und verstörend sei.
Mit Handschellen in den Gerichtssaal
Der 19-JĂ€hrige rĂ€umte die Tat und deren Hergang bereits Anfang vergangener Woche im Wesentlichen ein. Er wurde mit Handschellen in den Gerichtssaal gefĂŒhrt. Als Kameras von Medien liefen, hielt er sich ein StĂŒck Pappe schĂŒtzend vor das Gesicht. Die UrteilsverkĂŒndigung nahm er regungslos auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Es kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Hauser sagte, der Angeklagte habe bereits im Vorjahr halluzinatorische Wahrnehmungen gehabt. Einen direkten Zusammenhang von konsumierten Drogen und der festgestellten Psychose gebe es nicht.
Bereits vor der Tat Angriff auf FamilieÂ
Bereits einen Tag vor dem tödlichen Angriff sei es in der Wohnung der Familie im Hohentengener Ortsteil Lienheim zu einem handgreiflichen Streit gekommen. Der Angeklagte habe dem Bruder einen Schlag auf das Auge versetzt, die Eltern erlitten demnach NasenbeinbrĂŒche. Die Mutter rief die Polizei, doch der Angreifer blieb letztlich unbehelligt. «Es ist tragisch», sagte Richter Hauser. «Hinterher ist man schlauer.»Â
Einen Tag spĂ€ter habe der Angeklagte zunĂ€chst seinen Bruder mit dem Messer angegriffen. Dann habe er die Eltern attackiert, die noch am Tatort starben. Der Bruder konnte fliehen, erlag aber kurze Zeit spĂ€ter seinen Verletzungen. Alle Opfer verbluteten, wie das Gericht mitteilte. Die Schwester habe den Angriff nur mit GlĂŒck ĂŒberlebt.
Anordnung fĂŒr Klinik unbefristet
«Das ist eine massive BeeintrĂ€chtigung fĂŒr einen jungen Menschen», bilanzierte Hauser mit Blick auf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Anordnung des Gerichts dafĂŒr sei nicht befristet. Auch die Anklagebehörde hatte fĂŒr die Unterbringung plĂ€diert. Der 19-JĂ€hrige war bereits im April aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik gekommen. Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an, weil es bei dem Beschuldigten eine sogenannte Reifeverzögerung feststellte.


