Tödliche Explosion: Gelagerter Abfall aus DÀnemark Auslöser
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 09:27 Uhr | dpa.deFĂŒr die verheerende Explosion in einer MĂŒllverbrennungsanlage in einem Chemiepark in Leverkusen bei Köln 2021 mit sieben Toten war laut Staatsanwaltschaft aus DĂ€nemark stammender Abfall der Auslöser. Dieser habe «eine selbstzersetzende Eigenschaft» gehabt, die ursĂ€chlich fĂŒr das UnglĂŒck gewesen sei, teilte die Zentralstelle fĂŒr die Verfolgung von UmweltkriminalitĂ€t fĂŒr NRW (ZeUK) fĂŒnf Jahre nach der Katastrophe mit.Â
Das Verfahren gegen Mitarbeitende des Chemiepark-Betreibers Currenta stellte die ZeUK bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft «mangels hinreichenden Tatverdachts» ein. Die Ermittlungen gegen Verantwortliche des dĂ€nischen Abfallerzeugers und eines Hamburger Abfallmaklers gehen aber weiter: Es sei zu klĂ€ren, ob diese «Informationen zu den gefĂ€hrlichen Eigenschaften des Abfallstoffes vorwerfbar nicht an die Betreiberfirma weitergegeben haben». Firmennamen nannte die Behörde nicht.Â
Eines der schwersten ExplosionsunglĂŒcke in Deutschland
Am 27. Juli 2021 war ein Lagertank in der SondermĂŒllverbrennungsanlage in Leverkusen explodiert, ein enormes Feuer breitete sich aus, weitere Tanks wurden zerstört. Bei einem der schwersten ExplosionsunglĂŒcke in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten kamen sieben MĂ€nner ums Leben, weitere 31 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.Â
SelbsterwĂ€rmungseffekte fĂŒhrten zur Explosion des Tanklagers
«Technische Ursache und Ausgangspunkt der Explosion» sei der Abfall aus DĂ€nemark gewesen, der in dem Leverkusener Tank ĂŒber der sogenannten SelbsterwĂ€rmungstemperatur gelagert worden sei, schilderte die Staatsanwaltschaft. Dadurch seien SelbsterwĂ€rmungseffekte eingetreten, die «zu einem exponentiellen Temperatur- und Druckanstieg und letztlich zu einer Explosion mit einem sich anschlieĂenden Brandereignis» gefĂŒhrt hĂ€tten.
Die Ermittlungen ergaben demnach auch: FĂŒr die Verantwortlichen bei Currenta, die fĂŒr Annahme und Lagerung des Abfallstoffes zustĂ€ndig waren, sei aus den vorgelegten Daten und Unterlagen nicht erkennbar gewesen, dass der Abfall die folgenschwere «selbstzersetzende Eigenschaft» hatte. Das Schadensereignis sei damit fĂŒr sie «nicht vorhersehbar» gewesen.
