Berlin: 69-JÀhriger erhÀlt zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWeitere Ermittlungen gegen den Verurteilten
- Das Landgericht Berlin verurteilte den 69-JĂ€hrigen wegen 22 Vergewaltigungen sowie weiterer Delikte.
- Die Ermittlungen zu möglichen Taten zulasten von 44 weiteren Frauen dauern an.
- Das Urteil ist wegen der noch möglichen Rechtsmittel nicht rechtskrÀftig.
Berliner Landgericht verhÀngt Sicherungsverwahrung
Ein inzwischen 69-JĂ€hriger ist wegen einer Serie von Vergewaltigungen zuvor betĂ€ubter Frauen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete anschlieĂend Sicherungsverwahrung an, weil der Mann nach EinschĂ€tzung der Richter weiterhin gefĂ€hrlich fĂŒr die Allgemeinheit sei.
22 Taten gegen 14 Frauen
Das Gericht sprach den gestÀndigen Deutschen in 22 FÀllen der Vergewaltigung sowie der gefÀhrlichen Körperverletzung und teilweise der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. Bei Treffen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg habe er 14 Frauen mit sedierenden Substanzen im GetrÀnk betÀubt, vergewaltigt und dabei gefilmt.
Der Vorsitzende Richter Jakob Weber sagte, der Angeklagte habe bewusst nach Opfern gesucht. Einige Betroffene mĂŒssen nach dem Urteil zudem Zehntausende Euro Schmerzensgeld erhalten.
Opfer erfuhren erst spÀter von den Taten
Die Frauen hatte der gelernte Elektriker aus Berlin und Brandenburg ĂŒber Online-Dating-Plattformen kennengelernt. Teilweise habe er sich als Polizeikommissar oder Bundeswehrpilot ausgegeben und sich charmant und romantisch gezeigt.
Die Betroffenen wurden zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Ăffentlichkeit vernommen. 14 Frauen sagten im Prozess aus; viele erfuhren erst durch die Ermittlungen und sichergestellte Videos, was ihnen widerfahren war.
Ermittlungen zu 44 weiteren Frauen
In dem Verfahren ging es um Taten zwischen 2016 und 2022. Wegen weiterer mutmaĂlicher Ăbergriffe zulasten von 44 Frauen wird noch ermittelt.
Bei Durchsuchungen im Juni 2025 und MĂ€rz 2026 stellten Ermittler zahlreiche DatentrĂ€ger sicher. In der Wohnung fanden sie nach Angaben eines Polizeibeamten unter anderem eine dauerhaft auf das Bett gerichtete Kamera, Schlafmittel, Spritzen und KanĂŒlen.
GestÀndnis und psychiatrisches Gutachten
Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn Anfang August gestanden. Ein psychiatrischer Gutachter sah nach Angaben im Prozess keine verminderte oder aufgehobene SteuerungsfÀhigkeit.
Ins Visier der Ermittler geriet der Mann nach einem Hinweis aus Niedersachsen. In einschlĂ€gigen Chats soll er unter dem Namen âZeppelin 70â aufgetreten sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig; der Verteidiger hatte höchstens acht Jahre Haft und keine sofortige Sicherungsverwahrung gefordert.
Das Urteil steht im Zusammenhang mit einer besonderen Form sexualisierter Gewalt: Die Betroffenen konnten sich an die Ăbergriffe zunĂ€chst nicht erinnern und erfuhren erst durch Ermittlungen und Videoaufnahmen davon. Dadurch verschiebt sich die AufklĂ€rung solcher Taten stark auf digitale Spuren, DatentrĂ€ger, ChatverlĂ€ufe und Aussagen aus dem Umfeld.
Die Sicherungsverwahrung ist keine zusĂ€tzliche zeitlich festgelegte Haftstrafe, sondern eine MaĂnahme fĂŒr den Anschluss an die Strafhaft. Sie setzt voraus, dass das Gericht von einer fortbestehenden erheblichen Gefahr fĂŒr die Allgemeinheit ausgeht. Im Berliner Verfahren begrĂŒndeten die Richter die Anordnung mit der weiterhin angenommenen GefĂ€hrlichkeit des Verurteilten.
Ermittlungen reichen ĂŒber den Prozess hinaus
FĂŒr die weiteren Ermittlungen zu 44 Frauen dĂŒrfte die Auswertung der sichergestellten DatentrĂ€ger eine zentrale Rolle spielen. Das Verfahren zeigt zugleich, wie Online-Dating, TĂ€uschung ĂŒber die eigene IdentitĂ€t und sedierende Substanzen zusammenwirken können, wenn ein TĂ€ter gezielt Vertrauen aufbaut und die spĂ€tere Beweislage erschwert.
FĂŒr Betroffene bedeutet das Urteil neben der strafrechtlichen Entscheidung auch die Anerkennung schwerer Folgen: Einige Frauen erhalten Schmerzensgeld, ihre Vernehmungen wurden zum Schutz vor einer erneuten Belastung nicht öffentlich gefĂŒhrt. Der Fall dĂŒrfte damit auch die Debatte ĂŒber Opferschutz, schnelle Beweissicherung und den Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Einsatz sedierender Mittel weiter prĂ€gen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
stern: âSerie von Vergewaltigungen: Frauen betĂ€ubt, vergewaltigt, gefilmtâ (28.10.2026)
Der Artikel habe vor dem Urteil die VorwĂŒrfe gegen den 69-JĂ€hrigen, die 14 betroffenen Frauen und die 22 angeklagten Taten zusammengefasst. Anders als die nun vorliegende Entscheidung habe der Beitrag den damaligen Stand vor dem Urteil beschrieben; die weiteren Ermittlungen und die Zahl möglicher Betroffener blieben darin offen.
stern: âGewalt gegen Frauen: Terre des Femmes: Behörden besser ausbildenâ (28.10.2026)
Der Beitrag habe den Prozess mit Forderungen von Terre des Femmes nach besser geschulten Behörden, schnellerer Beweissicherung und einer stÀrkeren Priorisierung des Themas verbunden. Damit habe er einen gesellschaftlichen und institutionellen Schwerpunkt gesetzt, wÀhrend das Urteil die strafrechtliche Verantwortung und die Sicherungsverwahrung betreffe.
Beide BeitrĂ€ge hĂ€tten die Zahl der angeklagten Frauen und die Bedeutung von Videoaufnahmen hervorgehoben. Unterschiede hĂ€tten vor allem beim Blickwinkel bestanden: Der eine habe den Prozessverlauf dargestellt, der andere mögliche LĂŒcken beim Schutz vor Gewalt thematisiert.
