Block-Prozess, Gerhard Delling

Block-Prozess: Gerhard Delling bestreitet Beteiligung an Entführung

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Gerhard Delling hat im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder seine Beteiligung erneut bestritten. Der frühere Sportmoderator hofft auf ein baldiges Ende des Verfahrens, in dem noch bis zum 28. Oktober Beweisanträge möglich sind.

  • Nach Worten von Delling wurden die Kinder gegen ihn aufgebracht. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
    Nach Worten von Delling wurden die Kinder gegen ihn aufgebracht. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
  • Gerhard Delling ist der Lebensgefährte von Christina Block. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
    Gerhard Delling ist der Lebensgefährte von Christina Block. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
  • Christina Block bestreitet die Vorwürfe der Anklage. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
    Christina Block bestreitet die Vorwürfe der Anklage. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
  • Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
    Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
  • Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in dem Mammutprozess. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
    Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in dem Mammutprozess. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
Nach Worten von Delling wurden die Kinder gegen ihn aufgebracht. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa Gerhard Delling ist der Lebensgefährte von Christina Block. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa Christina Block bestreitet die Vorwürfe der Anklage. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in dem Mammutprozess. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Gerhard Delling hat im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block vor dem Landgericht Hamburg seine Beteiligung erneut bestritten und auf ein baldiges Ende des Verfahrens gehofft.

Delling weist Vorwürfe zurück

„Ich war weder beteiligt noch hatte ich eine Ahnung davon“, sagte der frühere Sportmoderator in seiner mehrstündigen Erklärung. Das Verfahren wegen Beihilfe habe sein Leben „extrem beeinträchtigt“; er hoffe, „dass dieser Alptraum nun endlich zum Ende kommt“.

Die 53-jährige Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer damals 13-jährigen Tochter und ihres zehnjährigen Sohnes beauftragt zu haben. Maskierte Täter brachten die Kinder in der Silvesternacht 2023 zunächst nach Süddeutschland und anschließend nach Hamburg. Block, die Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block, bestreitet ihre Schuld.

Streit um die Kinder

Die Kinder lebten seit August 2021 beim Vater Stephan Hensel in Dänemark. Hensel hatte sie nach einem Wochenendbesuch nicht nach Hamburg zurückgebracht und dies mit Gewaltvorwürfen begründet, die Block bestreitet. Sie warf ihm ihrerseits vor, den Jungen und das Mädchen zu manipulieren und von ihr zu entfremden.

Delling sagte, die Kinder hätten keine Angst vor ihrer Mutter gehabt und seien eng mit ihr verbunden gewesen. Gewalt durch Block habe er in seiner Anwesenheit nie erlebt. Er berichtete von der Verzweiflung seiner Partnerin und sagte, er habe in den Tagen nach der Entführung selbst Angst vor Angriffen gehabt. Deshalb habe er damals einen Knüppel mit ans Bett genommen.

Vorwurf der Organisation

Die Staatsanwaltschaft wirft Delling vor, das Zusammentreffen Blocks mit den Kindern am 1. Januar 2024 in Baden-Württemberg organisiert und die gemeinsame Rückkehr nach Hamburg koordiniert zu haben. Zudem steht der Vorwurf im Raum, er habe Kriminalbeamten gegenüber falsche Angaben gemacht. Delling betonte, Selbstjustiz abzulehnen, und erklärte, sein Arbeitsleben sei durch den Prozess nahezu zum Erliegen gekommen.

Insgesamt sind sieben Menschen angeklagt. Ein 37-jähriger Angeklagter aus Israel hat als einziger die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt.

Beweisaufnahme vor dem Abschluss

Das Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt. Die Vorsitzende Richterin setzte eine Frist bis zum 28. Oktober für weitere schriftliche Beweisanträge. Danach könnten die Plädoyers beginnen.

Schlussphase nach mehr als einem Jahr

Der Prozess nähert sich nach mehr als einem Jahr der entscheidenden Phase. Das Landgericht Hamburg will keine weiteren Zeuginnen und Zeugen laden; bis zum 28. Oktober können die Verteidiger noch schriftliche Beweisanträge stellen. Danach könnten die Plädoyers beginnen.

Im Mittelpunkt steht ein international geprägter Sorgerechtskonflikt. Die Kinder lebten seit 2021 beim Vater in Dänemark, nachdem dieser sie nach einem Wochenendbesuch nicht nach Hamburg zurückgebracht hatte. Die Mutter bestreitet die damaligen Gewaltvorwürfe; zugleich wirft sie dem Vater vor, die Kinder gegen sie beeinflusst zu haben.

Viele Beteiligte, unterschiedliche Rollen

Angeklagt sind sieben Personen. Die Staatsanwaltschaft sieht in Gerhard Delling unter anderem eine organisatorische Unterstützung der Zusammenführung in Baden-Württemberg und wirft ihm zudem falsche Angaben gegenüber Ermittlern vor. Delling bestreitet die Vorwürfe. Ein 37-jähriger Angeklagter aus Israel hat als einziger die Anschuldigungen eingeräumt.

Für die weitere Entwicklung sind vor allem die letzten Beweisanträge und die anschließenden Plädoyers relevant. Auch die Debatte über die vom Gericht eingeholten Finanzangaben zeigt, dass sich das Verfahren neben der Schuldfrage bereits mit möglichen Rechtsfolgen befasst. Für die Beteiligten bleibt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung maßgeblich.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Block-Prozess in Hamburg: Frist für letzte Anträge läuft ab - Anwälte empört über Bankauskünfte“ (30.09.2026)

Der Bericht bestätige den vom Gericht festgelegten weiteren Fahrplan und hebe hervor, dass bis zum 28. Oktober noch Beweisanträge gestellt werden könnten. Einen eigenen Schwerpunkt setze der Beitrag auf den Unmut der Verteidiger über eingeholte Auskünfte bei Banken und dem Finanzamt sowie auf die ungewöhnliche Verfahrensentwicklung; die Erklärung Dellings und seine erneute Zurückweisung der Vorwürfe stehen dort nicht im Mittelpunkt.

Medienübergreifend bestätige der Bericht die bevorstehende Schlussphase des Verfahrens. Offen bleibe, welche Beweisanträge noch zugelassen würden und wie das Gericht die unterschiedlichen Einlassungen der Angeklagten würdige.

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