Block-Prozess in Hamburg: 860 Seiten neue BeweisantrÀge
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 11:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Beweise im Hamburger Verfahren
- Anwalt Ingo Bott reichte laut der Vorsitzenden Richterin 840 der insgesamt 860 Seiten an neuen AntrÀgen ein.
- Die AntrÀge betreffen unter anderem Geodaten von Christina Blocks Handy und eine Sprachnachricht vom Silvesterabend.
- Das Landgericht Hamburg hat weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt und den 6. November als nÀchsten Termin genannt.
Neue BeweisantrÀge verlÀngern Streit im Block-Prozess
Im Prozess um die EntfĂŒhrung der Block-Kinder haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft ĂŒber zahlreiche neue BeweisantrĂ€ge gestritten. Die Anklage sprach von einer Verschleppung des Verfahrens, wĂ€hrend Verteidiger Ingo Bott die AntrĂ€ge als wichtig fĂŒr die Wahrheitsfindung bezeichnete.
860 Seiten kurz vor Frist eingereicht
Kurz vor Ablauf einer fĂŒr den 28. Oktober gesetzten Frist gingen beim Landgericht Hamburg 860 Seiten an AntrĂ€gen ein. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin stammten davon 840 Seiten von Bott, der Christina Block vertritt.
Am 84. Verhandlungstag konnten die Prozessbeteiligten zu den AntrÀgen Stellung nehmen. Nun muss die Kammer entscheiden, welche Beweiserhebungen sie anordnet.
Handydaten sollen Aufenthaltsort klÀren
Nach Darstellung der Verteidigung betreffen die neuen AntrĂ€ge vor allem die Geodaten von Christina Blocks Handy. Sie sollen zeigen, dass Block am 28. oder 29. Dezember 2023 nicht am mutmaĂlichen Treffpunkt im Hamburger Hotel Grand ElysĂ©e gewesen sein könnte.
Die beiden Kinder waren in der folgenden Silvesternacht nach Deutschland gebracht worden. Die Hamburger Polizei hatte Blocks Handy wenige Stunden nach der EntfĂŒhrung sichergestellt; die Daten wurden den Prozessbeteiligten nach Angaben der Verteidigung erst kĂŒrzlich zur VerfĂŒgung gestellt.
Verteidigung verweist auf Sprachnachricht
Bott beantragte auĂerdem, eine Sprachnachricht von Block an eine Freundin vom Silvesterabend in das Verfahren einzufĂŒhren. Sie soll aus Sicht der Verteidigung ihre Hoffnungslosigkeit ĂŒber den fehlenden Kontakt zu den Kindern zeigen und damit gegen eine Kenntnis der bevorstehenden Tat sprechen.
Das Verfahren richtet sich gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte, darunter ihren LebensgefĂ€hrten Gerhard Delling. Block soll nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der EntfĂŒhrung ihrer beiden jĂŒngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in SĂŒddĂ€nemark nach Deutschland beauftragt haben. Sie bestreitet den Vorwurf; auch Delling weist zurĂŒck, etwas Unrechtes getan zu haben.
Prozess könnte lÀnger dauern
Das Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung von Tonaufnahmen mit der Familie des Vaters in DĂ€nemark fĂŒr den Podcast âZeit Verbrechen: House of Blockâ kam an dem kurzen Verhandlungstag nicht zur Sprache.
Bislang sind Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt. Im Gerichtssaal wurde jedoch deutlich, dass sich das Verfahren verlÀngern könnte; bei den Prozessbeteiligten wurden bereits mögliche Termine bis Februar abgefragt. Der nÀchste Verhandlungstag ist am 6. November.
Im Verfahren um die EntfĂŒhrung der beiden Block-Kinder prallen zwei zentrale Interessen des Strafprozesses aufeinander: Das Gericht muss den Prozess in angemessener Zeit fĂŒhren, zugleich aber auch alle Beweismittel prĂŒfen, die fĂŒr die AufklĂ€rung des Geschehens bedeutsam sein können. Die groĂe Zahl neuer AntrĂ€ge macht diesen Ausgleich besonders anspruchsvoll.
Im Mittelpunkt der aktuellen AntrĂ€ge stehen nach Angaben der Verteidigung digitale Standortdaten und eine Sprachnachricht. Solche Daten können fĂŒr die Rekonstruktion von ZeitablĂ€ufen und Aufenthaltsorten relevant sein. Ihre Bedeutung hĂ€ngt allerdings davon ab, wie sie erhoben, gesichert und mit anderen Beweismitteln abgeglichen werden. Entscheidend ist daher nicht allein der Umfang der AntrĂ€ge, sondern die konkrete Beweisfrage, die jeder Antrag aufwirft.
Prozessdauer und nÀchste Schritte
Der Fall betrifft einen international verlaufenen Sorgerechtskonflikt mit BezĂŒgen zu Deutschland, DĂ€nemark und Israel. Neben Christina Block sind sechs weitere Angeklagte beteiligt. Dass bereits Termine ĂŒber den bisher angesetzten Zeitraum hinaus abgefragt werden, zeigt die organisatorische Belastung des Verfahrens. FĂŒr die Beteiligten und die Ăffentlichkeit bleibt der nĂ€chste Verhandlungstag am 6. November der unmittelbare Bezugspunkt.
Das Gericht muss nun entscheiden, welche BeweisantrĂ€ge es zulĂ€sst und in welchem Umfang weitere Beweiserhebungen erforderlich sind. Erst danach lĂ€sst sich verlĂ€sslich einschĂ€tzen, wie stark sich der Zeitplan verschiebt. FĂŒr die Bewertung des Tatvorwurfs gilt weiterhin, dass die Anklage und die Verteidigung die vorgetragenen Geschehnisse unterschiedlich bewerten.
