Britische GefÀngnisse: HÀftlinge in England und Wales nach einem Drittel der Strafe frei
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 18:29 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIn England und Wales sind wegen ĂŒberfĂŒllter GefĂ€ngnisse erneut zahlreiche HĂ€ftlinge vorzeitig entlassen worden; ein am Donnerstag gestartetes Programm erlaubt bestimmten StraftĂ€tern kĂŒnftig die Freilassung nach einem Drittel ihrer Haftstrafe.
Neue Regelung fĂŒr Tausende Gefangene
Nach Angaben der britischen Regierung sollen in den kommenden Monaten Tausende weitere HĂ€ftlinge freikommen. Zuvor galten strengere Regeln fĂŒr die vorzeitige Entlassung.
Von dem Programm ausgenommen sind unter anderem Menschen, die wegen Totschlags verurteilt wurden. Auch TĂ€ter bestimmter anderer schwerer Straftaten sowie Gefangene mit lebenslangen Haftstrafen â etwa wegen Mordes â fallen nicht darunter.
Auch FÀlle hÀuslicher Gewalt möglich
Unter den Freigelassenen können auch Menschen sein, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit hĂ€uslicher Gewalt verurteilt wurden, sofern ihre konkrete Tat nicht ausdrĂŒcklich ausgeschlossen ist. Die Betroffenen sollen Auflagen wie elektronische Ăberwachung und Sperrzonen einhalten.
OpferschĂŒtzer warnen vor Sicherheitsrisiken
Frauenschutzorganisationen kritisieren die Regelung scharf. Sie befĂŒrchten, dass Betroffene hĂ€uslicher Gewalt nach der Entlassung ihrer TĂ€ter nicht ausreichend geschĂŒtzt werden.
Die Hilfsorganisation Victim Support hat deshalb eine Hotline fĂŒr Menschen eingerichtet, die von der Freilassung eines StraftĂ€ters betroffen sind oder sich deswegen Sorgen machen. Auch Refuge warnt, Auflagen wĂŒrden von TĂ€tern hĂ€ufig verletzt.
GefĂ€ngnisse seit Jahren ĂŒberlastet
GroĂbritannien kĂ€mpft seit Jahren mit massiv ĂŒberfĂŒllten Haftanstalten und teils maroden ZustĂ€nden. Wiederholte vorzeitige Entlassungen sollten bislang verhindern, dass der Justizvollzug und weitere Teile des Justizsystems zusammenbrechen.
Struktureller Druck auf das Haftsystem
Die erneute vorzeitige Entlassung ist eine unmittelbare Reaktion auf die Ăberbelegung britischer GefĂ€ngnisse. In England und Wales treffen eine hohe Zahl von Gefangenen, begrenzte KapazitĂ€ten und teils sanierungsbedĂŒrftige Haftanstalten aufeinander. Das Programm soll kurzfristig Platz schaffen und den Betrieb der Justizvollzugsanstalten stabilisieren.
Die Regelung verschiebt dabei den Schwerpunkt der Strafvollstreckung: Bestimmte Gefangene verbringen kĂŒnftig einen kleineren Teil ihrer Strafe im GefĂ€ngnis und unterliegen anschlieĂend Auflagen auĂerhalb der Haft. Elektronische Ăberwachung und Sperrzonen sollen Risiken begrenzen, ersetzen aber keine vollstĂ€ndige Kontrolle. FĂŒr Betroffene bedeutet die Freilassung deshalb, dass sie Informationen ĂŒber Auflagen und Anlaufstellen benötigen.
Besondere Risiken bei hÀuslicher Gewalt
Besonders sensibel ist der Umgang mit TĂ€tern hĂ€uslicher Gewalt. Auch wenn schwere Delikte ausgeschlossen bleiben, können Entlassungen fĂŒr frĂŒhere Partnerinnen und andere Angehörige konkrete Sicherheitsfragen aufwerfen. Schutzorganisationen verlangen deshalb wirksame Ăberwachung, klare Kontaktverbote und eine schnelle Reaktion bei VerstöĂen. Die Hotline von Victim Support soll Betroffenen Orientierung geben.
Politisch bleibt der Zielkonflikt zwischen GefĂ€ngniskapazitĂ€t und öffentlicher Sicherheit bestehen. Kurzfristig kann die MaĂnahme eine Ăberlastung abmildern; dauerhaft löst sie weder den Platzmangel noch die baulichen Probleme. DafĂŒr wĂ€ren zusĂ€tzliche HaftplĂ€tze, eine verlĂ€ssliche Resozialisierung und ausreichende Betreuung nach der Entlassung erforderlich.
