Christian B. erhÀlt in Oldenburg 3.000 Euro Geldstrafe
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 13:10 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUrteil im Oldenburger Berufungsverfahren
- Das Landgericht Oldenburg verhÀngte 150 TagessÀtze zu je 20 Euro und die Verfahrenskosten.
- Christian B. rÀumte die Beleidigung eines Justizvollzugsbeamten ein und entschuldigte sich.
- Die Verteidigung will das Urteil akzeptieren, wĂ€hrend die Staatsanwaltschaft eine Revision prĂŒft.
Das Landgericht Oldenburg hat Christian B. wegen der Beleidigung eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt zu einer Geldstrafe verurteilt.
GestÀndnis zu Beginn der Berufung
Der Angeklagte erklÀrte zu Beginn der Verhandlung, er habe den Beamten im Oktober 2023 mit einem Schimpfwort beleidigt. Zugleich sagte er, die Tat tue ihm im Nachhinein sehr leid.
Nach Darstellung seines Verteidigers Friedrich FĂŒlscher hatte Christian B. damals seit mehr als eineinhalb Jahren in Isolationshaft gesessen. Er habe sich von Bediensteten gedemĂŒtigt und schikaniert gefĂŒhlt und unter körperlichen Beschwerden gelitten.
Erstes Urteil lautete auf Haft
Das Amtsgericht Oldenburg hatte Christian B. zuvor wegen Beleidigung zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hielt diese Strafe fĂŒr zu niedrig, die Verteidigung fĂŒr zu hoch; beide Seiten legten Rechtsmittel ein.
Im Berufungsverfahren forderte die Verteidigung 90 TagessĂ€tze zu je zehn Euro. Die Staatsanwaltschaft beantragte zweieinhalb Monate Haft. Das Landgericht berĂŒcksichtigte das GestĂ€ndnis und entschied sich fĂŒr eine Geldstrafe.
Entscheidung noch nicht rechtskrÀftig
Das Urteil ist bislang nicht rechtskrĂ€ftig. Die Verteidigung kĂŒndigte an, die Entscheidung zu akzeptieren; die Staatsanwaltschaft hĂ€lt sich eine Revision offen.
Leben nach der Haftentlassung
Christian B. war im September 2025 aus der Haft entlassen worden, nachdem er zuvor wegen Vergewaltigung sieben Jahre inhaftiert gewesen war. Der 49-JĂ€hrige hĂ€lt sich ĂŒberwiegend in Kiel auf und lebt dort in einem Container auf einem GrundstĂŒck der Stadt.
Eine feste Wohnung und Arbeit habe er trotz UnterstĂŒtzung seiner AnwĂ€lte bislang nicht gefunden. Nach Angaben seines Verteidigers wird Christian B. rund um die Uhr von Polizisten observiert.
Weiterer Verdacht ohne Anklage
Christian B. steht weiterhin unter Verdacht, die seit 2007 vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Eine Anklage gibt es in diesem Zusammenhang bislang nicht; es gilt die Unschuldsvermutung.
Strafe und Verfahrensstand
Das Urteil betrifft ausschlieĂlich die Beleidigung eines Bediensteten der Justizvollzugsanstalt. Mit 150 TagessĂ€tzen zu je 20 Euro liegt die vom Landgericht Oldenburg verhĂ€ngte Geldstrafe insgesamt bei 3.000 Euro. Das Gericht berĂŒcksichtigte dabei, dass Christian B. die Tat zu Beginn der Berufungsverhandlung eingerĂ€umt und sich entschuldigt hatte.
Das Verfahren zeigt zugleich, wie stark die konkrete Sanktion von der Bewertung des Angeklagten und seiner Einlassung abhÀngen kann. Im ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Oldenburg noch sechs Wochen Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach den Rechtsmitteln beider Seiten Ànderte das Landgericht die Strafe nun in eine Geldstrafe; rechtskrÀftig ist die Entscheidung noch nicht.
Ăffentliche Aufmerksamkeit und Wiedereingliederung
Die groĂe mediale Aufmerksamkeit erklĂ€rt sich nicht aus dem Umfang des aktuellen Tatvorwurfs, sondern aus der Vorgeschichte des Angeklagten und dem weiterhin bestehenden Verdacht im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Madeleine McCann. Eine Anklage gibt es in diesem Zusammenhang bislang nicht; es gilt die Unschuldsvermutung.
FĂŒr Christian B. steht nach der Haftentlassung im September 2025 auĂerdem die praktische Wiedereingliederung im Mittelpunkt. Die fehlende feste Wohnung und Arbeit sowie die dauerhafte polizeiliche Beobachtung erschweren diesen Prozess. Das Oldenburger Urteil beendet nur das konkrete Beleidigungsverfahren und sagt nichts ĂŒber die offenen Fragen anderer Ermittlungen aus.
