Christina Block: Verteidiger reicht 840 Seiten BeweisantrÀge ein
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 11:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSHamburger Strafkammer prĂŒft neue Unterlagen
- Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erhielt insgesamt 860 Seiten neuer schriftlicher BeweisantrÀge.
- Allein Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott reichte 840 Seiten beim Landgericht Hamburg ein.
- FĂŒr den Prozess sind bislang 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.
Neue BeweisantrÀge im Block-Prozess
Im Prozess um die EntfĂŒhrung der Block-Kinder haben die Verteidiger 860 Seiten neuer BeweisantrĂ€ge eingereicht. Davon stammen 840 Seiten von Ingo Bott, dem Anwalt der angeklagten Unternehmerin Christina Block.
Gericht setzt Verhandlung fĂŒr PrĂŒfung aus
Die AntrĂ€ge gingen in der Nacht zum Mittwoch beim Landgericht Hamburg ein, nachdem die Strafkammer eine Frist bis zum 28. Oktober gesetzt hatte. Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt unterbrach die Verhandlung fĂŒr zwei Stunden, damit eine Liste der AntrĂ€ge erstellt werden konnte und die Prozessbeteiligten die Unterlagen auĂerhalb der Hauptverhandlung lesen können.
Anklage gegen sieben Beschuldigte
Block ist angeklagt, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der EntfĂŒhrung ihrer beiden jĂŒngsten Kinder aus SĂŒddĂ€nemark nach Deutschland beauftragt zu haben. Sie bestreitet die VorwĂŒrfe; auch ihr LebensgefĂ€hrte Gerhard Delling und fĂŒnf weitere Angeklagte weisen die ihnen vorgeworfenen RechtsverstöĂe zurĂŒck.
Streit um Tonaufnahmen bleibt offen
Im Verfahren wurde der Streit um Tonaufzeichnungen einer Zeit-Journalistin zunĂ€chst nicht thematisiert. Die Aufnahmen stammen aus GesprĂ€chen, die etwa zwei Wochen nach der EntfĂŒhrung mit dem Vater der Kinder, dessen neuer Ehefrau und Familienangehörigen gefĂŒhrt worden waren.
Landgericht erklĂ€rt Teil der Sicherstellung fĂŒr rechtswidrig
Das Gericht erklĂ€rte die Sicherstellung von Aufnahmen mit der Ă€ltesten gemeinsamen Tochter von Block und ihrem frĂŒheren Ehemann fĂŒr rechtswidrig. Die Tochter lebt mit EinverstĂ€ndnis der Mutter beim Vater.
Oberlandesgericht entscheidet ĂŒber weitere Nutzung
Ob die verbliebenen Aufzeichnungen im Strafprozess als Beweismittel verwendet werden dĂŒrfen, soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. FĂŒr den Fall einer ZurĂŒckweisung der Beschwerden könnte sich das Verfahren verlĂ€ngern; bislang sind 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.
Der Prozess gegen Christina Block gehört zu den umfangreichsten Strafverfahren in Hamburg. Die Anklage legt der Unternehmerin zur Last, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Verschleppung ihrer beiden jĂŒngsten Kinder aus DĂ€nemark beauftragt zu haben. Block bestreitet die VorwĂŒrfe. Neben ihr mĂŒssen sich sechs weitere Angeklagte verantworten.
Die groĂe Zahl neuer BeweisantrĂ€ge verschiebt den Schwerpunkt des Verfahrens erneut auf die Beweisaufnahme. Die Strafkammer hatte die Einreichung weiterer schriftlicher AntrĂ€ge bis zum 28. Oktober ermöglicht und will die Unterlagen nun auĂerhalb der Hauptverhandlung prĂŒfen lassen. Das kann zusĂ€tzliche Beratungen und Stellungnahmen erforderlich machen, ohne dass damit bereits eine Entscheidung ĂŒber die Zulassung oder Bedeutung einzelner Beweise verbunden ist.
Tonaufnahmen bleiben juristischer Streitpunkt
Parallel dazu beschĂ€ftigt der Umgang mit journalistischen Tonaufzeichnungen die Justiz. Das Landgericht Hamburg erklĂ€rte die Sicherstellung von Aufnahmen mit der Ă€lteren Tochter fĂŒr rechtswidrig, hielt aber an der Sicherung von GesprĂ€chen mit der jĂŒngeren Tochter sowie weiteren Beteiligten fest. Ăber die noch verbliebenen Aufzeichnungen soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.
FĂŒr den Prozess ist entscheidend, ob und in welchem Umfang die Aufnahmen spĂ€ter verwertet werden dĂŒrfen. Die Kammer hat bislang 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts könnte daher sowohl die Beweisaufnahme als auch den weiteren Zeitplan beeinflussen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: âBlock-Prozess: Gericht: Beschlagnahmungen bei 'Zeit' teils rechtswidrigâ (27.10.2026)
Der Artikel hebt hervor, dass das Landgericht die Sicherstellung von Aufnahmen zur Ă€lteren Tochter fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt habe. Zugleich beschreibe er, weshalb die Kammer die Aufnahmen zur jĂŒngeren Tochter weiterhin fĂŒr potenziell relevant halte.
Stern: âBlock-Prozess: Oberlandesgericht soll ĂŒber beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheidenâ (27.10.2026)
Der Beitrag stelle stĂ€rker den Gang des Streits zum Hanseatischen Oberlandesgericht und die BegrĂŒndung fĂŒr die mögliche Beweisbedeutung der Aufnahmen heraus. Einigkeit bestehe ĂŒber die teilweise EinschrĂ€nkung der Sicherstellung; offen bleibe deren weitere Verwertung.
Beide BeitrÀge konzentrierten sich auf den Konflikt um die Tonaufnahmen, wÀhrend die dpa-Meldung zusÀtzlich die umfangreichen neuen BeweisantrÀge und die mögliche Dauer des Hauptverfahrens hervorhebe.
