Darknet-Drogenmarkt: Betreiber von «Archetyp Market» gesteht vor Frankfurter Gericht
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 12:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der mutmaßliche Betreiber des Darknet-Drogenmarktplatzes «Archetyp Market» hat zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Frankfurt ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Plattform mit Millionen Bestellungen
Der 31-Jährige erklärte, er sei Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes gewesen. «Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst», sagte er. Das Projekt habe als persönliche Idee begonnen und sich rasch entwickelt.
Nach der Anklage war «Archetyp Market» bis zu seiner Abschaltung im Sommer 2025 der weltweit größte Handelsplatz für Drogen und Arzneimittel im Darknet. Die Plattform war im November 2020 gegründet worden.
Festnahme in Barcelona
Der in Minden geborene Betriebswirt wurde im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen. Zeitgleich gab es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts Durchsuchungen im In- und Ausland sowie weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur befand sich demnach in den Niederlanden.
330 Millionen Euro Umsatz
Die Ermittler beziffern den Gesamtumsatz auf rund 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Kundenkonten und etwa 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben. Gehandelt worden seien unter anderem rund 6,9 Tonnen Drogen, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter verschiedener Substanzen.
Zu den genannten Stoffen zählen Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack. Außerdem seien Cannabisprodukte, Arzneimittel und Dopingmittel angeboten worden. Der Angeklagte soll die Plattform gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben und selbst rund 20 Millionen Euro eingenommen haben.
Bezahlung mit Monero
Die Kunden bezahlten den Angaben zufolge mit der Kryptowährung Monero. In seiner Einlassung schilderte der Angeklagte, die Nutzer hätten sich registriert, Guthaben in ein Wallet eingezahlt, Waren ausgewählt und eine Lieferadresse angegeben. Verkäufer hätten die Bestellungen anschließend akzeptiert und verschickt.
Der Angeklagte sagte, er habe im Alter von 17 Jahren erstmals illegale Drogen konsumiert, selbst aber keine Drogen im Darknet verkauft. Auf der Plattform habe er den Nutzernamen «ASNT» verwendet, eine Abkürzung für «Apfelsaft naturtrüb».
Urteil im Oktober erwartet
Kurz vor seiner Festnahme seien die Pläne zur Abschaltung der Plattform konkreter geworden, erklärten seine Anwälte. Die Verheimlichung seiner Tätigkeit vor Familie und Freunden habe ihn stark belastet.
Für bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Drogen in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Ein Geständnis kann strafmildernd berücksichtigt werden. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober erwartet.
Das Verfahren wurde von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft geführt. Deshalb findet der Prozess am Landgericht Frankfurt statt.
Digitale Infrastruktur des Drogenhandels
Der Fall zeigt, wie stark sich Teile des illegalen Drogenhandels professionalisiert haben. «Archetyp Market» soll nicht nur einzelne Verkäufe ermöglicht, sondern mit Kundenkonten, Guthabenverwaltung, Moderation und internationaler Logistik eine dauerhaft betriebene Handelsplattform organisiert haben. Die im Verfahren genannten Mengen und Bestellzahlen verdeutlichen die Größenordnung dieses Geschäftsmodells.
Internationale Ermittlungen
Die Festnahme in Spanien, die Serverinfrastruktur in den Niederlanden und die Ermittlungen deutscher Behörden machen zugleich die grenzüberschreitende Struktur des Falls sichtbar. Betreiber können technische Dienste, Finanzströme und Versandwege über mehrere Staaten verteilen. Für Strafverfolger bedeutet das, dass nationale Ermittlungen auf internationale Zusammenarbeit, digitale Forensik und die Sicherung von Kryptowährungstransaktionen angewiesen sind.
Was das Verfahren klären muss
Das Geständnis kann für die strafrechtliche Bewertung erheblich sein, ersetzt aber nicht die gerichtliche Prüfung der einzelnen Vorwürfe. Im Mittelpunkt stehen neben der persönlichen Verantwortung des Angeklagten auch die genaue Rolle weiterer Beteiligter, die Herkunft und Sicherung der Erträge sowie die Zuordnung der gehandelten Substanzen. Für die Öffentlichkeit wird das Urteil zudem zeigen, wie Gerichte die Betreiberverantwortung bei digital organisierten Handelsplätzen gewichten.
