«KettensĂ€gen»-Prozess: Schnelles Urteil fĂŒr Lehmann
27.09.2024 - 11:18:34 | dpa.deIm Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer KettensĂ€ge am Starnberger See hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert.Â
Er verstĂ€ndigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen SachbeschĂ€digung und Betrugs anzunehmen. Das Landgericht MĂŒnchen II muss nun nur noch darĂŒber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfĂ€llt.Â
Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, werden nun doch nicht gehört, um 11.30 Uhr soll das Urteil verkĂŒndet werden.
Dachbalken mit KettensÀge angesÀgt
Lehmann wird vorgeworfen, mit einer KettensĂ€ge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesĂ€gt zu haben. AuĂerdem soll er in einem Parkhaus am MĂŒnchner Flughafen die Zeche geprellt und die ParkgebĂŒhren nicht gezahlt haben.Â
Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen SachbeschĂ€digung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 TagessĂ€tzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf BewĂ€hrung gefordert hatte, Berufung eingelegt.Â
Staatsanwalt: Lehmann «glaubt, ĂŒber dem Gesetz zu stehen».Â
Der Strafrahmen, den das Gericht nun nach der Einigung in Aussicht stellte, betrĂ€gt 130 bis 170 TagessĂ€tze zu je 900 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte 170 TagessĂ€tze, die Verteidigung 130. Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, «dass er offensichtlich glaubt, ĂŒber dem Gesetz zu stehen». Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. «Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall VerantwortungsĂŒbernahme und auch Einsicht», sagte er. Das Gericht mĂŒsse sich in seiner Urteilsfindung «frei machen von andauernden und stĂ€ndigen Vorverurteilungen».Â
In jedem Fall kann Lehmann, der sich - anders als im ersten Prozess -  selbst vor Gericht dieses Mal ĂŒberhaupt nicht Ă€uĂerte, auf eine deutlich geringere Geldstrafe hoffen als in seinem ersten Urteil.Â
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