Zehn Jahre Haft fĂŒr falschen NotfallsanitĂ€ter
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:02 Uhr | dpa.de
Ein falscher NotfallsanitĂ€ter, der ohne die erforderliche Qualifikation in zahlreichen EinsĂ€tzen tĂ€tig war, ist zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, versuchter gefĂ€hrlicher Körperverletzung und UrkundenfĂ€lschung verurteilt worden. Das Landgericht Kleve am Niederrhein sah es als erwiesen an, dass der 30-JĂ€hrige sich mit gefĂ€lschten Dokumenten immer wieder EinsĂ€tze als RettungssanitĂ€ter und NotfallsanitĂ€ter erschlichen habe. Ein Fall endete 2025 tödlich fĂŒr einen Patienten.
Die schwerwiegenden Fehlhandlungen des Angeklagten hĂ€tten den Tod dieses Patienten herbeigefĂŒhrt, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren. Er sprach von einem «erschreckenden Sachverhalt» und einer «gemeingefĂ€hrlichen Hochstapelei». Der 30-JĂ€hrige leide unter «einer Art GröĂenwahn».
Ungeeignetes Medikament verabreicht - Patient starb
Die Anklage hatte acht Jahre und sechs Monate wegen Totschlags und gewerbsmĂ€Ăiger UrkundenfĂ€lschung gefordert. Sie warf dem Deutschen vor, dass er bei einem Einsatz im August 2025 in Kamp-Lintfort einem schwer kranken Mann ein ungeeignetes Medikament verabreichte und zudem verhinderte, dass ein Notarzt hinzugezogen wurde. Der Patient starb.Â
Das Verhalten des Angeklagten sei demnach «kausal fĂŒr das Versterben» gewesen. Zum Motiv sagte Staatsanwalt Marco Held, der 30-JĂ€hrige habe aus Â«ĂŒbersteigertem GeltungsbedĂŒrfnis» gehandelt.Â
Falscher NotfallsanitÀter gibt TÀuschung zu Prozessbeginn zu
Die Verteidigung plĂ€dierte auf eine Strafe von 18 Monaten wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung und neun Monaten fĂŒr UrkundenfĂ€lschung. Rainer Pohlen, der Verteidiger des 30-JĂ€hrigen, verwies zugleich darauf, dass der Angeklagte bereits elf Monate in U-Haft sitzt. Der Tod des chronisch herzkranken 80-JĂ€hrigen, der schon mehrere Herzinfarkte erlitten hatte, sei wohl unvermeidbar gewesen.Â
Der 30-JÀhrige hatte zu Prozessbeginn vor einer Woche eingerÀumt, dass er sich wiederholt mit falschen Unterlagen als NotfallsanitÀter ausgegeben habe. Er habe aber nicht schaden, sondern Menschen helfen wollen. Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig, eine Revision ist möglich.
