40-JĂ€hriger steht nach Todesfahrt von Mannheim vor Gericht
31.10.2025 - 04:00:57Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord: Bei der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Am Freitag (9.00 Uhr) beginnt am Landgericht Mannheim der Prozess gegen einen 40-jÀhrigen TatverdÀchtigen aus Ludwigshafen. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv.
«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschlieĂen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfĂ€hig war. Der Deutsche sei in der FuĂgĂ€ngerzone gezielt auf Menschen zugefahren. Der Mann hatte sich zunĂ€chst nicht zu der Tat und den HintergrĂŒnden eingelassen, wie die Anklagebehörde damals mitgeteilt hatte.
Nach der Tat hatte der baden-wĂŒrttembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des TĂ€ters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stĂŒnden im Fokus der Ermittlungen. Der PrĂ€sident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der TĂ€ter an groĂen Versammlungen von «ReichsbĂŒrgern» teilgenommen habe.
VerdÀchtiger schoss mit Schreckschusswaffe in die Luft
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann am 3. MĂ€rz gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit etwa 40 bis 50 Kilometern pro Stunde in die FuĂgĂ€ngerzone gefahren. AnschlieĂend sei er gezielt auf mehrere Menschen zugefahren und habe diese mit seinem Auto erfasst. Er habe auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Verletzte starben noch in der FuĂgĂ€ngerzone â eine 83-jĂ€hrige Frau und ein 54-jĂ€hriger Mann.
Als der TatverdĂ€chtige sein Fahrzeug wendete, um zu flĂŒchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, hieĂ es in der Mitteilung zur Anklage. Der 40-JĂ€hrige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschĂŒchtern. AnschlieĂend sei er geflohen. Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der VerdĂ€chtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Urteil könnte am 19. Dezember verkĂŒndet werden
Wegen der Hinweise auf eine psychische Erkrankung bei dem TatverdĂ€chtigen ist es denkbar, dass die Verteidigung schon am ersten Prozesstag einen Antrag auf Ausschluss der Ăffentlichkeit stellt. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, könnte erst wieder das Urteil öffentlich sein.
Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen â bis zum 19. Dezember. Dann könnte ein Urteil verkĂŒndet werden.





