Frei unter Auflagen â Maddie-VerdĂ€chtiger trĂ€gt FuĂfessel
17.09.2025 - 15:45:28Nach seiner Haftentlassung muss der im Fall Maddie VerdĂ€chtige eine FuĂfessel tragen. Diese Vorgabe zur FĂŒhrungsaufsicht gelte fĂŒr die nĂ€chsten fĂŒnf Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Am Morgen hatte ein Polizeisprecher im niedersĂ€chsischen Sehnde bestĂ€tigt, dass der Deutsche das GefĂ€ngnis dort verlassen habe.Â
Beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt trug der mehrmals Vorbestrafe die FuĂfessel nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits. Der Mann hat eine GefĂ€ngnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.
Mindestens einmal im Monat Kontakt mit BewÀhrungshelfer
Ăber die Auflagen, die nach einem Beschluss vom Landgericht Hildesheim gelten, hatte zuvor der «Spiegel» berichtet. Die Verteidiger des 48-JĂ€hrigen hatten daraufhin angekĂŒndigt, dagegen vorzugehen. Nach Angaben aus dem niedersĂ€chsischen Justizministerium handelt es sich bei der FĂŒhrungsaufsicht um keine Strafe, sondern um eine MaĂregel zur Besserung und Sicherung.Â
Neben der FuĂfessel bekommt der 48-JĂ€hrige einen BewĂ€hrungshelfer, mit dem er mindestens einmal im Monat Kontakt halten muss, wie die Braunschweiger Strafverfolger weiter mitteilten. Des Weiteren mĂŒsse er einen Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und Zustimmung einholen. Sollte er gegen diese Auflagen verstoĂen, drohe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hieĂ es von der Staatsanwaltschaft.Â
Seit Jahren als VerdÀchtiger im Fokus - aber keine Anklage
Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte SexualstraftĂ€ter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Das damals dreijĂ€hrige britische MĂ€dchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Im Juni 2020 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig ĂŒberraschend darĂŒber, dass sie vom Tod des MĂ€dchens ausgehe und einen VerdĂ€chtigen habe.Â
Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die VerdĂ€chtigungen öffentlich von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex, und es gilt die Unschuldsvermutung. FĂŒr die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zustĂ€ndig, weil der VerdĂ€chtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.





