Mord, Illerkirchberg

Messerangriff von Illerkirchberg: Lebenslange Haft gefordert

27.06.2023 - 16:32:30 | dpa.de

Der Messerangriff von Illerkirchberg sorgte bundesweit fĂŒr Entsetzen. Eine SchĂŒlerin musste sterben, ihre Freundin konnte fliehen. Den Angeklagten könnte eine lange Haftstrafe erwarten.

Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal gefĂŒhrt. - Foto: Felix KĂ€stle/dpa

FĂŒr den blutigen Messerangriff auf zwei SchĂŒlerinnen im baden-wĂŒrttembergischen Illerkirchberg haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefĂ€hrlicher Körperverletzung gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter beantragten am Dienstag vor dem Landgericht Ulm außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem GefĂ€ngnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Angeklagt ist ein 27-jÀhriger Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war. Er soll im Dezember die zwei MÀdchen im Alter von 13 und 14 Jahren auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen haben. Die 13-JÀhrige konnte fliehen, ihre 14 Jahre alte Freundin starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen.

Der Angeklagte verließ sein Haus mit einem Messer

An diesem vierten Verhandlungstag machte der Beschuldigte erstmals selbst Angaben zu seiner Person. Mit zwölf Jahren floh er demnach aus Eritrea nach Äthiopien, wo er mehrere Jahre lebte. Über den Sudan und Libyen sei er nach Italien und schließlich nach Deutschland gekommen. Außerdem erklĂ€rte seine Verteidigerin, dass er keine EinwĂ€nde gegen eine Abschiebung habe. Er habe gegenĂŒber dem RegierungsprĂ€sidium mitgeteilt, dass er ausreisen werde, sobald das möglich sei, sagte seine Verteidigerin.

Im letzten Wort erklÀrte der Beschuldigte, dass er selbst von der Tat schockiert sei und der Familie sein Beileid ausspreche. Er bereue und wolle sich entschuldigen.

Dem getöteten MÀdchen eine Stimme geben

Die beiden Nebenklagevertreter schlossen sich in ihren PlÀdoyers unter TrÀnen der Staatsanwaltschaft an. Der Fall habe sie an ihre Grenzen gebracht, schilderte die Nebenklagevertreterin der Familie der 13-JÀhrigen. In ihrem PlÀdoyer wollte sie dem MÀdchen eine Stimme geben. Die 13-JÀhrige habe ihr gesagt, dass sie nicht verstehe, wie ein Mensch einem anderen wehtun oder ihm das Leben nehmen könne. Niemand habe es verdient, so eine wertvolle Person zu verlieren oder auf diese Art zu sterben, habe das MÀdchen gesagt.

Die Staatsanwaltschaft ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte am Tattag mit einem Messer sein Haus verlassen hatte. Mit dem Messer habe er die AuslĂ€nderbehörde des Landratsamts Alb-Donau-Kreis aufsuchen wollen, um einen Reisepass zu erzwingen. Den habe er benötigt, um nach Äthiopien zu reisen, wo er eine Frau habe finden wollen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann den zustĂ€ndigen Mitarbeiter beim Landratsamt erstechen wollte.

Gerade als der Angeklagte sein Haus mit dem Messer verlassen hatte, sind die beiden MĂ€dchen laut Staatsanwaltschaft daran vorbeigekommen. Der Mann sei davon ausgegangen, dass die SchĂŒlerinnen das Messer gesehen hĂ€tten. Außerdem habe er geglaubt, dass es eine Straftat sei, in Deutschland auf offener Straße mit einem Messer zu hantieren. Deswegen und damit die Freundinnen seinen Plan, den Pass zu erzwingen, nicht durchkreuzen, habe er spontan beschlossen, die MĂ€dchen zu töten.

Staatsanwaltschaft: Mordmerkmale erfĂŒllt

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfĂŒllte der Angeklagte drei Mordmerkmale. So habe er heimtĂŒckisch und um eine weitere Straftat zu ermöglichen gehandelt. Außerdem soll er versucht haben, eine Straftat zu verdecken. Denn er habe angenommen, dass es eine Straftat ist, mit einem Messer herumzulaufen. Dass dies tatsĂ€chlich keine Straftat darstellt, spiele keine Rolle.

Die Verteidigerin des Angeklagten erklĂ€rte, dass die besondere Schwere der Schuld aus ihrer Sicht nicht gegeben sei. Ebenso das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Das Ziel ihres Mandanten sei nicht gewesen, durch die Stiche zu verbergen, dass er ein Messer bei sich hatte. Dem Vorwurf, dass der Mann heimtĂŒckisch und zur Ermöglichung einer weiteren Straftat gehandelt habe, stimmte sie zu.

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