Gutachter, Christian

Gutachter: Christian B. in Topliga der GefÀhrlichkeit

27.09.2024 - 10:56:06

Der Prozess gegen den auch im Fall Maddie VerdĂ€chtigen nĂ€hert sich dem Ende. Ein psychiatrischer Gutachter kommt zu einer klaren EinschĂ€tzung ĂŒber den Angeklagten - macht aber auch EinschrĂ€nkungen.

Der im Fall Maddie VerdĂ€chtige Christian B. ist nach EinschĂ€tzung eines psychiatrischen Gutachters in «die absolute Topliga der GefĂ€hrlichkeit» einzuordnen. Die Anwendung verschiedener Verfahren fĂŒhre zu dem Ergebnis, dass der 47-jĂ€hrige Deutsche in dem obersten Bereich der GefĂ€hrlichkeit lande, sagte der Arzt im Landgericht Braunschweig. Der Psychiater betonte in seinem Vortrag, dass er nur eine Verdachtsdiagnose stellen könne, weil der Angeklagte nicht bereit gewesen sei, sich mit ihm treffen und mit ihm zu sprechen. 

Dem mehrmals vorbestraften SexualstraftĂ€ter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei FĂ€lle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijĂ€hrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Keine gĂŒnstige Prognose 

Derzeit verbĂŒĂŸt B. eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jĂ€hrigen US-Amerikanerin in Portugal, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Diese könnte er aber im kommenden Jahr abgesessen haben. Die Wahrscheinlichkeit dafĂŒr, dass B. dann in Freiheit in den nĂ€chsten zwei Jahren wieder inhaftiert werde, liege bei 30 bis 50 Prozent, sagte der Gutachter. Nach etablierten Analyseverfahren hĂ€tten nahezu 100 Prozent vergleichbarer SexualstraftĂ€ter gĂŒnstigere Prognosen als der Angeklagte. 

FĂŒr den Fall, dass das Gericht den Angeklagten verurteilt, empfiehlt der Gutachter nach der Haft die Unterbringung in Sicherungsverwahrung, weil nahezu alle Kriterien dafĂŒr erfĂŒllt seien. Der Arzt verwies unter anderem auf die Verurteilungen von Christian B, der schon im Jugendalter nachweislich Kinder missbraucht habe. Wie der Psychiater sagte, beschĂ€ftigte sich der Angeklagte in seinem Leben mehr mit illegalen als mit legalen Dingen. Aus Texten, die ihm zugeordnet werden, wollte der Mediziner vor Gericht nicht einmal zitieren. Denn das, was er darin gelesen habe, gehöre fĂŒr ihn zu den grĂ¶ĂŸten Abartigkeiten, die er kenne. 

Prozess auf der Zielgeraden 

Ohne eigenes GesprĂ€ch mit dem Angeklagten konnte sich der Gutachter nur auf die Hauptverhandlung im Braunschweiger Gerichtssaal und die Gefangenenpersonalakte stĂŒtzen. Aus dieser gehe ein arrogantes, zynisches, unhöfliches Verhalten hervor, das auch zu vier Disziplinarverfahren gefĂŒhrt habe. Christian B. halte sich nach den AkteneintrĂ€gen fĂŒr unschuldig und gehe von einer EntschĂ€digung aus. Er soll etwa gedroht haben, «diesen Knast fertig zu machen». Bedienstete der Einrichtung soll er als Folterer bezeichnet haben. 

Mit dem Bericht des Gutachters biegt das Verfahren auf die Zielgerade ein. Am kommenden Mittwoch steht noch ein Termin etwa fĂŒr Entscheidungen ĂŒber AntrĂ€ge an. «Aus Sicht der Kammer haben wir aber alle Zeugen gehabt», sagte die Richterin. Wenn Überraschungen ausbleiben, steht die Beweisaufnahme vor dem Abschluss. PlĂ€doyers wĂ€ren in der zweiten Oktoberwoche möglich. 

Die Verteidiger des 47-JĂ€hrigen haben wĂ€hrend des Prozesses mehrmals betont, dass der Angeklagte aus ihrer Sicht von allen VorwĂŒrfen freizusprechen sein wird. 

@ dpa.de