Lange Haft fĂŒr Vergewaltigung in Kinderheim
20.03.2024 - 15:00:09Was genau passierte in der Nacht zum 4. April 2023 im Kinderheim im oberfrĂ€nkischen Wunsiedel? Diese Frage zum Tod einer ZehnjĂ€hrigen schwebte ĂŒber dem Prozess gegen einen 26-JĂ€hrigen am Landgericht Hof. Nun endete das Verfahren mit einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen Vergewaltigung. Doch die fĂŒr Angehörige und HeimbeschĂ€ftigte entscheidende Frage blieb auch mit dem Urteilsspruch unbeantwortet.
Die ZehnjÀhrige war an jenem Morgen tot in einem Bett des Heims gefunden worden. Die Ermittlungen kamen zu dem Schluss, dass ein elfjÀhriger Junge aus dem Heim das MÀdchen bei einem Streit in der Nacht erdrosselt haben soll. Zuvor soll der Angeklagte auf der Suche nach WertgegenstÀnden in das Heim eingestiegen und auf den Jungen getroffen sein. Der Junge habe dann ein GesprÀch mit sexuellem Inhalt begonnen und der 26-JÀhrige vor ihm onaniert.
Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte das MĂ€dchen im Beisein des Jungen vergewaltigt haben. Als der ElfjĂ€hrige das MĂ€dchen vermutlich tötete, war der 26-JĂ€hrige nach Ăberzeugung der Ermittler schon nicht mehr im Heim. Eine Beteiligung des Mannes am Tod des MĂ€dchens war deshalb nicht Teil der Anklage.
Schwierige Beweislage
Was fĂŒr AuĂenstehende schwer nachvollziehbar klingt, hat sich nach Ăberzeugung der Kammer genau so zugetragen. Diese Version der Geschehnisse habe der Angeklagte schon kurz nach der Tat bei der Polizei geschildert, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Feulner bei der UrteilsbegrĂŒndung am Mittwoch. Damit habe sich der 26-JĂ€hrige erheblich selbst belastet, sein Verteidiger habe zu diesem Zeitpunkt zudem noch keine Akteneinsicht gehabt. Das Gericht halte die Aussage des Angeklagten deshalb fĂŒr glaubwĂŒrdig.Â
Zu Prozessbeginn hatte der Deutsche sein GestÀndnis wiederholt und zugleich eine Beteiligung am Tod des MÀdchens von sich gewiesen. Er widersprach damit Aussagen des mittlerweile ZwölfjÀhrigen. Der Junge hatte angegeben, der Angeklagte habe ihn dazu gedrÀngt, das MÀdchen zu töten, weil das MÀdchen sie beide erkannt habe.
Das Gericht kam nun aber zum Schluss, dass die Aussage des Jungen «in keinem Punkt» heranzuziehen gewesen sei. Der Junge habe von Beginn an widersprĂŒchliche Angaben gemacht, sagte Richter Feulner. Von einer Beteiligung des Angeklagten am Tod des MĂ€dchens habe der Junge erst dann gesprochen, als die Polizei ihm dies vorgehalten habe. Ein Gutachter war im Prozess zudem zu dem Schluss gekommen, dass keine abschlieĂende Bewertung der GlaubwĂŒrdigkeit des Jungen möglich sei.
Da es nur sehr wenige objektive Beweise dazu gebe, was sich in der Tatnacht zugetragen habe, komme dem GestĂ€ndnis des Angeklagten eine groĂe Bedeutung zuteil, sagte Feulner. Zugleich betonte er, das Gericht habe die genauen UmstĂ€nde des Todes des MĂ€dchens nicht feststellen können. «Auch wenn das schwerfĂ€llt.»
Krisensituation fĂŒr das Heim
Neben Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern wurde der Mann auch wegen mehrerer DiebstĂ€hle und WohnungseinbrĂŒche verurteilt. Auch diese Taten hatte der Angeklagte eingerĂ€umt. Sein Verteidiger hatte fĂŒr eine Haftstrafe von sechs Jahren plĂ€diert.
Die AnwĂ€lte der Eltern des MĂ€dchens, die als NebenklĂ€ger an dem Verfahren teilnahmen, bezeichneten das Urteil im Anschluss als «bitter und unbefriedigend». Sie habe sich gewĂŒnscht, dass der Prozess mehr Klarheit zur Beteiligung des Angeklagten am Tod des MĂ€dchens bringen wĂŒrde, sagte die AnwĂ€ltin des Vaters. Doch die StaatsanwĂ€ltin habe Fragen an BeschĂ€ftigte des Heims zum GroĂteil unterbunden.
Der TrĂ€ger des Heims, die Katholische JugendfĂŒrsorge der Diözese Regensburg, teilte am Mittwoch mit, die Kinder und BeschĂ€ftigten des Heims lebten seit einem Jahr in einer Krisen- und Ausnahmesituation. Sie ringten um NormalitĂ€t. Die Heimaufsicht habe zudem die Personalsituation und die Qualifikation der BeschĂ€ftigten ĂŒberprĂŒft. «Das Ergebnis der PrĂŒfung war einwandfrei.»Â
Bei der Staatsanwaltschaft Hof laufen weiterhin Ermittlungen zu möglichen Verfehlungen etwa von BeschĂ€ftigten des Heims. Das nun verkĂŒndete Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig.


