Luises, Tod

Luises Tod vor Gericht: Wie lÀuft ein Zivilprozess ab?

24.07.2025 - 11:13:11

Die 12-jĂ€hrige Luise wurde im MĂ€rz 2023 erstochen, zwei Kinder gestanden die Tat. Vor Gericht kam der Fall nicht – bis jetzt. Der Zivilprozess wird heute verhandelt - um was genau geht es da?

  • Der Tod der zwölfjĂ€hrigen Luise hatte bundesweit fĂŒr Entsetzen gesorgt. (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpa

    Oliver Berg/dpa

  • Zivilprozesse unterscheiden sich in vielem von Strafprozessen. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa

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Der Tod der zwölfjĂ€hrigen Luise hatte bundesweit fĂŒr Entsetzen gesorgt. (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpaZivilprozesse unterscheiden sich in vielem von Strafprozessen. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa

Mehr als zwei Jahre nach der Tötung der 12-jĂ€hrigen Luise aus Freudenberg im Siegerland kommt der Fall vor Gericht – allerdings nicht als Strafprozess, sondern in einem Zivilverfahren. Was genau ist der Unterschied und was passiert am heutigen Donnerstag (24. Juli)?

Luise wurde erstochen – warum gibt es keinen Strafprozess?

Zwei MĂ€dchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. MĂ€rz 2023 erstochen zu haben. Die Leiche war einige Kilometer von Luises Zuhause entfernt in einem WaldstĂŒck an der Grenze zu NRW in Rheinland-Pfalz gefunden worden. Die brutale Tat, das junge Opfer und das kindliche Alter der mutmaßlichen TĂ€terinnen hatten bundesweit schockiert. 

Die beiden gestĂ€ndigen TĂ€terinnen können strafrechtlich nicht belangt werden: Kinder unter 14 Jahren sind strafunmĂŒndig. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Worum geht es heute?

Luises Eltern und eine weitere Angehörige haben eine Zivilklage gegen die beiden minderjĂ€hrigen TĂ€terinnen eingereicht. Sie wollen Schmerzensgeld- und HinterbliebenengeldansprĂŒche durchsetzen. Außerdem fordern sie die Erstattung von Beerdigungskosten. Anders als im Strafrecht können Kinder, die Ă€lter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht fĂŒr unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. 

Laut einer frĂŒheren Aussage eines Gerichtssprechers geht es um etwas weniger als 180.000 Euro, die die Hinterbliebenen fordern. «Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise SchadensersatzansprĂŒche zustehen», schrieb das Landgericht. 

Wie lÀuft das heute ab?

ZunĂ€chst gibt es um 14.00 Uhr eine GĂŒteverhandlung. Das ist ĂŒblich und soll zu einer einvernehmlichen Lösung fĂŒhren. FĂŒr den Fall einer gescheiterten GĂŒteverhandlung hat das Gericht direkt danach einen Haupttermin bestimmt.

Die Öffentlichkeit soll laut Gericht fĂŒr die Vernehmung der Beklagten ausgeschlossen werden. Außerdem werde es eine sogenannte Videoverhandlung geben. «Die Prozessbeteiligten haben daher die Möglichkeit sich digital zuzuschalten und werden voraussichtlich nicht persönlich vor Ort erscheinen», hieß es. Allerdings ist bereits um 13 Uhr ein Pressestatement einer Gerichtssprecherin zu dem Fall geplant.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Bei einem Strafverfahren setze der Staat seine Strafnormen hoheitlich durch, erklĂ€rt Jens Adolphsen. Er ist an der Justus-Liebig-UniversitĂ€t Gießen unter anderem Professor fĂŒr BĂŒrgerliches Recht und nationales und internationales Zivilverfahrensrecht. «Das ist ein sogenanntes ex officio Verfahren. Das heißt, das wird von Amts wegen betrieben.»

Völlig anders sei das in einem Zivilverfahren, sagt Adolphsen. «Hier geht es um die Durchsetzung privater Rechte.» Der Staat stelle hier ein Forum zur VerfĂŒgung, habe aber kein eigenes originĂ€res Interesse daran. «Das heißt, die Parteien bestimmen sehr stark, wie dieser Prozess ablĂ€uft.»

Was wird in dem Zivilverfahren entschieden?

«Bei jeder, wie wir sagen, unerlaubten Handlung, bei jeder Verletzung eines Menschen, bei jeder Tötung eines Menschen, stehen vielleicht anderen Menschen, hier den Hinterbliebenen, SchadensersatzansprĂŒche zu», erklĂ€rt er. Dadurch könnten sie ihre AnsprĂŒche durchsetzen. «Und wenn das Strafrecht wegen des Alters der TĂ€ter eben nicht die Möglichkeit eröffnet, irgendwas zu realisieren, dann ist das Zivilrecht der einzige Weg in diesem Fall.»

Zivilverfahren werden laut Adolphsen grundsÀtzlich am Wohnort der Beklagten oder am Ort der unerlaubten Handlung, in diesem Fall der Tötung, verhandelt. Das Verfahren findet heute am Landgericht Koblenz statt.

@ dpa.de