Studentin 1978 getötet â Ehemaliger US-Soldat schweigt
27.01.2025 - 10:04:05 | dpa.de
Ein wegen Mordes an einer jungen Frau angeklagter frĂŒherer US-Soldat hat fast 47 Jahre nach der Tat zu den VorwĂŒrfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen. Auch seine Verteidiger gaben zunĂ€chst keine ErklĂ€rung vor dem Landgericht Schweinfurt ab.
«Der Angeklagte war im Jahr 1978 als Angehöriger der US-StreitkrĂ€fte in Schweinfurt stationiert und lebte dort mit seiner ersten Ehefrau und einem Sohn», sagte Oberstaatsanwalt Markus KĂŒstner zu Prozessauftakt. WĂ€hrend dieser Zeit soll der damals 24-JĂ€hrige eine Liebesbeziehung zu dem Opfer, einer 18-JĂ€hrigen, gehabt haben.
Laut Anklage tötete der US-Amerikaner die schwangere Frau im April 1978 mit 14 Messerstichen in Kolitzheim bei Schweinfurt. Die Ermittler vermuten, dass der Angeklagte die Studentin umbrachte, um seine AffÀre mit ihr zu verdecken.
Der heute 70 Jahre alte Angeklagte war 2023 im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen und spĂ€ter nach Deutschland ausgeliefert worden. In seinen frĂŒheren Vernehmungen hatte er die Tat stets bestritten.
DNA-Spuren als Beweismittel
Dank moderner Kriminaltechnik gelang es Experten des Landeskriminalamtes, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers auszuwerten. Diese Ergebnisse und Zeugenaussagen belasten den frĂŒheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.Â
In AltfĂ€llen können Beamte VerdĂ€chtige mittlerweile auch viele Jahre nach der Tat ĂŒberfĂŒhren, wenn die damaligen Ermittler Beweismaterial gesichert haben und sich daran heute etwa aussagekrĂ€ftige DNA-Spuren finden. Die Erbsubstanz DNA (DesoxyribonukleinsĂ€ure) ist in allen menschlichen Zellen etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die IdentitĂ€t eines Menschen nahezu sicher festzustellen.
AuĂer Mord alles verjĂ€hrt
So viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte auĂer Mord bereits verjĂ€hrt. Ist aus Sicht der Kammer dem Mann ein Tötungsdelikt nicht nachzuweisen oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.
Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen VerjÀhrung geboten sein.
Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 70-JĂ€hrigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben. FĂŒr den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.
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