BKA-Lagebild: Weiterhin hohes Niveau bei Kindesmissbrauch
21.08.2025 - 10:10:38Die Polizei hat im vergangenen Jahr gut 18.000 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezÀhlt. Das geht aus dem Lagebild «Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen» des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. 13.365 der Opfer waren demnach MÀdchen, 4.720 Jungen. In mehr als der HÀlfte der FÀlle (57 Prozent) bestand zwischen Opfer und dem oder der TatverdÀchtigen dem Bericht zufolge nachweislich eine Vorbeziehung.
Spezialauswertung der Kriminalstatistik
In dem Lagebild wird die bereits im April veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch einmal gesondert ausgewertet, speziell mit Blick auf sexuellen Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von MinderjÀhrigen.
Die meisten Zahlen dazu waren bereits veröffentlicht. So bearbeitete die Polizei laut PKS im vergangenen Jahr 16.354 FĂ€lle von sexuellem Missbrauch von Kindern, ein unverĂ€ndert hohes Niveau im Vergleich zum Vorjahr (16.375). Ein wesentlicher Teil dieser Taten finde im Internet statt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Lagebildes.Â
12.368 TatverdĂ€chtige wurden registriert, ein Zuwachs von 3,9 Prozent gegenĂŒber dem Jahr davor. Die Polizei zĂ€hlte knapp 1.200 FĂ€lle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17. Die Zahl der TatverdĂ€chtigen lag hier bei 1.018.
Zahlen zeigen nur Hellfeld
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider - das sogenannte Hellfeld - einschlieĂlich sogenannter Versuchstaten. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.
Sie seien erschĂŒtternd hoch und auf einem inakzeptablen Niveau, sagte Dobrindt und bekrĂ€ftigte das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, eine Speicherpflicht fĂŒr IP-Adressen einzufĂŒhren. Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen kĂŒnftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen fĂŒr mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit TĂ€ter besser ausfindig gemacht werden können.


