Verteidiger fordert Freispruch fĂŒr Ex-Manager von Bushido
26.01.2024 - 17:37:56Seit rund dreieinhalb Jahren versucht das Landgericht Berlin in einem Strafprozess zu klĂ€ren, was nach der Trennung des Rappers Bushido von seinem langjĂ€hrigen GeschĂ€ftspartner geschah. Am 5. Februar will das Gericht sein Urteil sprechen. «Ich bin froh, dass es endlich endet», sagte der Ex-Manager Arafat A.-Ch. als Hauptangeklagter in seinem letzten Wort am Freitag. Seine mitangeklagten BrĂŒder schlossen sich dem an.Â
An diesem mittlerweile 113. Verhandlungstag gehörte das Wort der Verteidigung des 47-jĂ€hrigen A.-Ch., der als Berliner Clan-Chef gilt, und dessen BrĂŒdern. ErwartungsgemÀà standen in den PlĂ€doyers der Musiker Bushido und dessen Ehefrau Anna-Maria Ferchichi im Fokus. Die Verteidiger plĂ€dierten auf Freispruch bezĂŒglich Straftaten zulasten des Musikers.
«Das Gericht muss entscheiden, ob man sich auf die Angaben von Herrn und Frau Ferchichi verlassen kann», sagte Anwalt Martin Rubbert. Der Rapper, mit bĂŒrgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, sei ein guter Entertainer, so sein Kollege Hansgeorg Birkhoff. «Was er erzĂ€hlt, kommt prima rĂŒber. Aber ist es deswegen wahr, was er erzĂ€hlt?»Â
Bushido ist Zeuge und NebenklÀger
Bushido, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt, ist in dem Strafverfahren Zeuge und NebenklĂ€ger. Ein GroĂteil der VorwĂŒrfe gegen A.-Ch. basiert auf den Aussagen des Rappers. An 25 Verhandlungstagen hat er - teils unter TrĂ€nen - vor Gericht ausgesagt und von einer «Zwangsehe» mit A.-Ch. gesprochen. Zur Schlussphase des Prozesses kam der Musiker nicht, auch bei der UrteilsverkĂŒndung wird er voraussichtlich fehlen.   Â
Die Anklage wirft dem Ex-Manager und seinen BrĂŒdern unter anderem versuchte schwere rĂ€uberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefĂ€hrliche Körperverletzung und schwere Untreue vor. Der Hauptangeklagte ist zudem wegen einer Reihe von unerlaubten Tonbandaufnahmen angeklagt. Diese hat A.-Ch. kurz vor Ende der Beweisaufnahme in dem rund dreieinhalbjĂ€hrigen Prozess eingerĂ€umt.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein. Zu den mutmaĂlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager 2017 aufgelöst hatte. Sein frĂŒherer GeschĂ€ftspartner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen GeschĂ€ften fĂŒr 15 Jahre gefordert.
Verteidiger: Keine Beweise fĂŒr AnklageÂ
Die Verteidigung sieht dafĂŒr keine Beweise und forderte, A.-Ch. von den HauptvorwĂŒrfen freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft stĂŒtze sich vor allem auf die Schilderungen von Bushido. Das sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme. Es komme aber nicht auf eine «fesselnde ErzĂ€hlung» an, sondern auf die Beweislast. Auch durch eine heimlich aufgenommene Audiodatei, die Anfang 2022 in dem Prozess aufgetaucht war, sieht die Verteidigung Aussagen des Rappers widerlegt.Â
Auf der Aufzeichnung seien weder ein Erpressungsversuch noch eine Freiheitsberaubung oder versuchte Körperverletzung zu hören, betonten Birkhoff und Rubbert. Bushido und sein Anwalt Steffen Tzschoppe hatten die Echtheit der Aufnahme angezweifelt und von Manipulationen gesprochen. Das Gutachten eines SachverstĂ€ndigen hatte zu dieser Frage im Sommer 2023 keine Klarheit gebracht. FĂŒr eine FĂ€lschung des Tonbandes gebe es kein Beweis, sagten die Verteidiger von A.-Ch. in ihrem PlĂ€doyer.Â
Verteidiger: Ehefrau «treibende Kraft» fĂŒr Trennung
Aus Sicht der AnwĂ€lte ist Bushidos Frau Anna-Maria eine «treibende Kraft» bei der Trennung des Musikers und seines langjĂ€hrigen WeggefĂ€hrten gewesen. Sie sei eine Person, die «sehr genau weiĂ, wie sie ihre Interessen durchsetzen kann», so Birkhoff.
Die AnwĂ€lte warfen OberstaatsanwĂ€ltin Petra Leister vor, sich zu sehr auf die Schilderungen des Ehepaars zu stĂŒtzen â und Aussagen anderer Zeugen zu wenig zu berĂŒcksichtigen. Die Staatsanwaltschaft habe sich «vor den Karren spannen lassen», so Anwalt Olaf Franke. Die umfangreiche Beweisaufnahme sei das «Drehbuch des Zeugen» gewesen, der ein «gnadenlos kalkulierender» GeschĂ€ftsmann sei. Anwalt Rubbert sagte, er habe beim PlĂ€doyer von Leister teils den Eindruck gehabt: «Das Runde muss ins Eckige.»Â
Die StaatsanwĂ€ltin hatte fĂŒr A.-Ch. eine Gesamtstrafe von vier Jahren, vier Monaten und einer Woche Haft gefordert. FĂŒr die Mitangeklagten hatte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf BewĂ€hrung bis zwei Jahren und einem Monat Haft beantragt.Â
Hauptangeklagter soll nur wenig Prozesskosten zahlen
FĂŒr den Fall, dass A.-Ch. in dem Prozess lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hat die StaatsanwĂ€ltin einen Tagessatz von 2500 Euro veranschlagt. Der 47-JĂ€hrige habe sich zwar bemĂŒht, sein Vermögen vor der Staatsanwaltschaft zu verstecken, so Leister. Sie zeigte sich aber aufgrund von Recherchen und Zeugenaussagen ĂŒberzeugt, dass er vermögend sei. Seine Verteidiger kritisierten dies scharf.Â
FĂŒr die unerlaubten Tonbandaufnahmen beantragten die AnwĂ€lte von Arafat A.-Ch. eine «sach- und anlassgerechte Strafe». Zudem stĂŒnde seinem Mandanten eine HaftentschĂ€digung zu fĂŒr rund zwei Wochen, die er zu Unrecht wegen möglicher Straftaten zu Lasten Bushidos im Januar 2019 in Untersuchungshaft Haft gesessen habe. Von den immensen Prozesskosten soll A.-Ch. nach ihrem PlĂ€doyer lediglich ein Zehntel tragen, wenn er von den HauptvorwĂŒrfen freigesprochen wird.


