OBERBAYERN, Bayern

Freispruch im Fall Hanna rechtskrÀftig

03.12.2025 - 09:54:24

Ein 23-JĂ€hriger wurde wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilt - und in einem zweiten Prozess freigesprochen. Dabei wird es jetzt nun wohl bleiben.

  • Selbst die Vorsitzende Richterin Heike Will kĂ€mpfte zum Abschluss des Prozesses mit den TrĂ€nen. (Archivbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa

    Sven Hoppe/dpa

  • Die AnwĂ€lte des Angeklagten, Yves Georg und Regina Rick, forderten nach dem Urteil weitere Konsequenzen. - Foto: Lukas Barth-Tuttas/dpa

    Lukas Barth-Tuttas/dpa

Selbst die Vorsitzende Richterin Heike Will kÀmpfte zum Abschluss des Prozesses mit den TrÀnen. (Archivbild) - Foto: Sven Hoppe/dpaDie AnwÀlte des Angeklagten, Yves Georg und Regina Rick, forderten nach dem Urteil weitere Konsequenzen. - Foto: Lukas Barth-Tuttas/dpa

Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskrÀftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur sagte. «Das Urteil ist mithin rechtskrÀftig.»

Erst Verurteilung, dann Freispruch

Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, die Studentin Hanna in Aschau auf dem Heimweg von der Diskothek «Eiskeller» getötet zu haben. Zuletzt hatte sogar die Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Mordes angeklagt hatte, Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. 

Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafĂŒr, dass er nach seiner Verurteilung wegen Mordes in einem ersten Prozess zu Unrecht in Haft gesessen habe. «Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist», sagte sie. Das mĂŒsse an anderer Stelle Konsequenzen haben. 

Staatsanwaltschaft will «nachbereiten»

Die Staatsanwaltschaft Traunstein kĂŒndigte eine «Nachbereitung» an. Das bedeute, «dass Staatsanwaltschaft und Polizei Kritikpunkte zum Ermittlungsverlauf prĂŒfen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann in die kĂŒnftige Ermittlungsarbeit einbezogen», sagte ein Sprecher der Behörde der dpa. 

Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Ermittler und dabei vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim scharf kritisiert - und das fĂŒr die Polizei zustĂ€ndige bayerische Innenministerium sowie das PolizeiprĂ€sidium Oberbayern SĂŒd aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium verwies nach einer entsprechenden Anfrage der dpa an die Traunsteiner Staatsanwaltschaft. 

Kritik an Richterin aus erstem Prozess

Auch die Richterin des ersten Verfahrens an einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein, in dem der inzwischen 23-JĂ€hrige fĂŒr den Mord an der Studentin verurteilt und ins GefĂ€ngnis geschickt worden war, wurde von den AnwĂ€lten des Mannes schĂ€rfstens kritisiert. Verteidigerin Regina Rick kĂŒndigte eine Amtshaftungsklage an und forderte das Justizministerium zu Konsequenzen auf. 

Das Landgericht Traunstein betonte hingegen auf Anfrage der dpa die richterliche UnabhÀngigkeit und dass Indizienprozesse aufwendig und komplex seien.

Eine inhaltliche ÜberprĂŒfung finde grundsĂ€tzlich nur durch die in den Prozessordnungen vorgegebenen Rechtsmittel statt - und genau dies sei im «Eiskeller-Prozess» geschehen.

@ dpa.de