Betrunkener, GefÀngnis

Betrunkener will ins GefÀngnis - und muss es nun auch

02.07.2024 - 16:19:45

Ein 33-JĂ€hriger will Kumpels im GefĂ€ngnis besuchen, darf aber nicht - er ist betrunken. Er steigt ĂŒber einen Zaun, leistet Widerstand und muss vor Gericht, kommt aber nicht. Jetzt ist er verurteilt.

Ein 33-JĂ€hriger, der im Dezember 2022 sturzbetrunken versucht haben soll, in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover einzudringen, muss fĂŒr sieben Monate ins GefĂ€ngnis. Das Urteil erging wegen vorsĂ€tzlichen Vollrauschs, sagte Richter Robert Glaß, der Direktor des Amtsgerichts Lehrte, am Dienstag zur UrteilsbegrĂŒndung. Der 33-JĂ€hrige komme schon auf zwei Vorverurteilungen wegen Vollrauschs, so etwas sei «relativ selten». Auch laufe die BewĂ€hrung noch. Der Versuch des Eindringens ins GefĂ€ngnis sei ungewöhnlich: «Die meisten wollen raus.»

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Verurteilte im Dezember 2022 als Besucher in die JVA, wurde aber abgewiesen, weil er betrunken war. Er stieg ĂŒber einen Zaun und blieb auf dem Rasen zwischen Zaun und GefĂ€ngnismauer sitzen. Als er von Polizeibeamten angesprochen wurde, leistete er Widerstand. DafĂŒr musste er vor Gericht, erschien aber nicht zum ersten Hauptverhandlungstermin im November. Die Folge: Er kam in sogenannte Ungehorsamshaft in Sehnde. 

Angeklagt wurde er wegen versuchten unerlaubten Eindringens in die JVA Sehnde sowie Widerstands. Die StaatsanwÀltin hatte in ihrem PlÀdoyer ein Jahr GefÀngnis ohne BewÀhrung gefordert, der Verteidiger des 33-JÀhrigen verlangte eine Geldstrafe. 

@ dpa.de