GĂ€rtner stellt heimlich Weihnachtsbaum vor Kita - verurteilt
19.11.2024 - 16:56:56Weil er in einer Nacht- und Nebelaktion einen Weihnachtsbaum auf dem GelĂ€nde einer Hamburger KindertagesstĂ€tte aufgestellt hat, ist ein GĂ€rtner wegen Hausfriedensbruches verurteilt worden. Er muss zudem eine Strafe von 3.000 Euro zahlen, wie die zustĂ€ndige Richterin des Amtsgerichtes in ihrem Urteil sagte. «Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewĂŒnscht, dass einfach jeder dieses GelĂ€nde betritt. Und das ist zu akzeptieren.»
Der 53 Jahre alte GeschĂ€ftsfĂŒhrer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzĂ€unten GelĂ€nde einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen groĂen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches.Â
Team und Kinder hatten zuvor gegen einen Baum entschieden
Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklĂ€rt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschlieĂen. Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage - wie Adventskalender, KrĂ€nze und eingezogene Wichtel - gab es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte. Mehrere Medien hatten dazu berichtet. Der Grund fĂŒr die Entscheidung gegen den Baum sei dem Angeklagten hinreichend bekannt gewesen, sagte die Richterin weiter.Â
Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der GĂ€rtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichtes ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. «Wir werden ĂŒber Rechtsmittel nachdenken», sagte der Anwalt des 53-JĂ€hrigen.
UnverstÀndnis, dass er wegen guter Tat vor Gericht steht
Er kritisierte, dass eine solche gute Tat vor Gericht lande. Zudem sei das Tor nicht abgeschlossen gewesen und es habe kein entsprechendes Schild gegeben, sagte der Anwalt weiter. Aus den dem GĂ€rtner bekannten Zeitungsberichten sei nur hervorgegangen, dass der Kita fĂŒr einen solchen Baum die Mittel fehlten, behauptete er. Hausfriedensbruch sah er nicht; im Grunde sei das Aufstellen des Baumes doch vergleichbar mit dem Einwerfen von unerwĂŒnschter Werbepost, argumentierte der Anwalt weiter.Â
Der Angeklagte kam in GĂ€rtnerkleidung zum Gerichtstermin, begleitet wurde er von Menschen, die Shirts mit der Aufschrift «Kein Baum ist illegal» trugen. Vor dem Gericht lief ein Mensch im TannenbaumkostĂŒm.


