Angeklagter gesteht Vergewaltigung in Kinderheim
01.02.2024 - 11:14:21Nach dem gewaltsamen Tod eines zehnjÀhrigen MÀdchens in einem oberfrÀnkischen Kinderheim steht ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hof rÀumte der heute 26-JÀhrige die ihm vorgeworfenen Taten ein - sein Verteidiger verlas eine entsprechende ErklÀrung.
Der 26-JÀhrige ist nicht wegen der Tötung des MÀdchens angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass das MÀdchen von einem damals elfjÀhrigen Jungen umgebracht wurde, der strafrechtlich nicht belangt werden kann.
Er wollte WertgegenstÀnde stehlen
In der ErklĂ€rung gab der Angeklagte an, er sei in der Nacht zum 4. April 2023 durch ein offenes Fenster in das Kinderheim in Wunsiedel gestiegen, um dort WertgegenstĂ€nde zu stehlen. Da er dort frĂŒher selbst untergebracht gewesen sei, habe er sich im GebĂ€ude ausgekannt. Im Heim sei er dann von einem Jungen entdeckt worden - und der Junge habe ihn aufgefordert, ihm zu zeigen, wie man sich selbst befriedigt. Das habe er getan. Im weiteren Verlauf habe der Junge das MĂ€dchen aus dem Heim dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrĂŒckt.
In der Einlassung seines Anwalts gab der Angeklagte weiter an, das MĂ€dchen dann vergewaltigt zu haben. AnschlieĂend habe er das Kinderheim fluchtartig verlassen. Den Tod des MĂ€dchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht dazu aufgefordert.
Das MÀdchen war am nÀchsten Morgen tot in einem Bett des Kinderheims gefunden worden. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der damals ElfjÀhrige das MÀdchen bei einem Streit nach dem Vorfall in der Nacht getötet haben soll. Er kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden.
FĂŒnf EinbrĂŒche
Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ferner fĂŒnf EinbrĂŒche zwischen Mai 2022 und April 2023 vor. Dabei soll der Deutsche unter anderem Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall habe er zudem einen Brand gelegt, um seine Spuren zu verwischen.
Auch dies rÀumte der Mann mit Ausnahme der Brandstiftung vollumfÀnglich ein. Nach Angaben seines Anwalts möchte der Angeklagte zunÀchst keine weiteren Angaben machen. Die Eltern des getöteten MÀdchens wie auch der damals ElfjÀhrige sind NebenklÀger in dem Prozess.


