Baden-WĂŒrttemberg, Rheinland-Pfalz

Prozessauftakt nach Todesfahrt – Angeklagter erklĂ€rt sich

31.10.2025 - 10:49:39

Ein Mann soll am Rosenmontag in Mannheim gezielt auf Menschen zugefahren sein: zwei wurden getötet, 14 verletzt. Der Angeklagte gibt zum Prozessbeginn ĂŒber seinen Anwalt Einblicke in seine Gedanken.

  • Bei der Tat in der FußgĂ€ngerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. (Archivbild) - Foto: Boris Roessler/dpa

    Boris Roessler/dpa

  • Das Gericht wird klĂ€ren, ob der Angeklagte schuldfĂ€hig ist.  - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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Bei der Tat in der FußgĂ€ngerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. (Archivbild) - Foto: Boris Roessler/dpaDas Gericht wird klĂ€ren, ob der Angeklagte schuldfĂ€hig ist.  - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag hat sich der Angeklagte zum Prozessauftakt ĂŒber seinen Anwalt zur Tat geĂ€ußert. Der 40-JĂ€hrige aus Ludwigshafen bestĂ€tigte vor dem Landgericht Mannheim in einer vom Anwalt verlesenen ErklĂ€rung den Tatverlauf.

Eigentlich, so Verteidiger Uwe Kosmala, habe sein Mandant die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm auf Höhe der Planken die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-JĂ€hrige sich in einer «seelischen Krise» befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefĂŒhlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, so der Verteidiger weiter. 

Staatsanwaltschaft: Keine Hinweise auf ein politisches Motiv

Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv. «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt.

Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfĂ€hig war. Der Deutsche sei in der FußgĂ€ngerzone gezielt auf Menschen zugefahren.

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Der 40-JĂ€hrige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der VerdĂ€chtige hatte sich schließlich in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt, wo er wenig spĂ€ter festgenommen wurde. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. 

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkĂŒndet werden.

@ dpa.de