Prozess gegen Narkosearzt: StaatsanwÀltin plÀdiert auf Mord
25.10.2024 - 14:55:51Nach dem Tod eines MĂ€dchens in einer Kronberger Zahnarztpraxis hat die Staatsanwaltschaft im Strafprozess gegen den AnĂ€sthesisten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes durch Unterlassen beantragt. Auch sei der Mann des versuchten Mordes an den drei weiteren Kindern schuldig, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde in ihrem PlĂ€doyer im Frankfurter Landgericht. Er habe unter anderem eklatante Hygienefehler begangen und verunreinigtes Narkosemittel gespritzt, sodass die kleinen Patienten eine Blutvergiftung erlitten.Â
Um dies zu verdecken, habe er die Kinder trotz ihres kritischen Zustands nicht in eine Klinik einweisen lassen. Bei rechtzeitiger medizinischer Behandlung hĂ€tte das damals vier Jahre alte Opfer ĂŒberlebt. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, den 67-JĂ€hrigen mit UrteilsverkĂŒndung in Haft zu nehmen und ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen.Â
Angeklagter Ă€uĂerlich unbewegt
Der Rechtsanwalt des Deutschen stellte in seinem PlĂ€doyer keinen konkreten Strafantrag. Sein Mandant habe versucht, das Leben des MĂ€dchens zu retten, sagte der Jurist. Es gebe keine Hinweise auf eine Tötungs- oder Verdeckungsabsicht. Der im sĂŒdhessischen Bensheim lebende Angeklagte verfolgte die PlĂ€doyers Ă€uĂerlich unbewegt. In seinem letzten Wort sagte er nur, er schlieĂe sich den AusfĂŒhrungen seines Anwalts an.
Der AnĂ€sthesist hatte am 18. September 2021 in der Praxis im Hochtaunuskreis zunĂ€chst eine erwachsene Frau und anschlieĂend vier Kinder fĂŒr Zahnbehandlungen narkotisiert. Das MĂ€dchen, das zuletzt behandelt wurde, starb in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl an einer Sepsis. Die anderen Kinder wurden an den beiden Folgetagen auf die Intensivstation der Frankfurter Uniklinik gebracht, zwei von ihnen ĂŒberlebten nur knapp.Â
«Nicht so eine groĂe Welle machen»
Laut Staatsanwaltschaft hatte der AnĂ€sthesist sie nach der Narkose nicht richtig ĂŒberwacht und dann trotz ihres desolaten Zustands nach Hause geschickt. Die Fragen der besorgten Eltern, ob sie ihr Kind in eine Klinik bringen sollten, soll er abgewiegelt haben. Zu der ZahnĂ€rztin soll er am Tag nach dem Tod des MĂ€dchens, als sich die anderen drei Kinder noch in Lebensgefahr befanden, gesagt haben, man mĂŒsse «nicht so eine groĂe Welle machen».
«Dieser Satz sagt schon alles ĂŒber seine Verdeckungsabsicht», sagte die StaatsanwĂ€ltin. «Die Nichtalarmierung brachte ihm Zeit.» Denn als Arzt sei ihm klar gewesen, dass sich Sepsis-Erreger im Körper im Laufe der Zeit immer schwerer nachweisen lieĂen. AuĂerdem sei die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass der PraxismĂŒll und damit wichtige Beweismittel nicht mehr hĂ€tten gesichert werden können.
Ex-Patienten melden sichÂ
Der Narkosearzt ist wegen der fahrlĂ€ssigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 bereits vorbestraft. Zudem meldeten sich im Laufe des Prozesses weitere ehemalige Patienten. So hatte eine Frau im November 2020, also zehn Monate vor den nun angeklagten Taten, nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen erlitten. Sie soll ebenfalls nur knapp ĂŒberlebt haben.
Mittlerweile befindet sich der AnÀsthesist und Notfallmediziner im Ruhestand. Im Rahmen des Strafprozesses hat er zugesagt, an die Familie des verstorbenen MÀdchens 20.000 Euro zu zahlen.
Das Urteil soll am nĂ€chsten Freitag verkĂŒndet werden.





