Rassistischer Vorfall: BVG zahlt Fahrgast Schmerzensgeld
18.07.2023 - 21:59:17Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, mĂŒssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann laut einem Urteil 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem KlĂ€ger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld «wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts» zu, teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte auf dpa-Anfrage mit.
Das Urteil wurde am 10. Juli gefÀllt, ist aber noch nicht rechtskrÀftig. Zuvor hatte die «Berliner Zeitung» berichtet.
Laut Gericht war der Mann bei dem Vorfall im Jahr 2020 von Mitarbeitern eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. AuĂerdem hĂ€tten sie ihn dazu aufgefordert, «sich in Deutschland zu benehmen». Ăber den genauen Ablauf seien sich die Parteien vor Gericht uneinig gewesen.
Berlin hat Antidiskriminierungsgesetz
Der Mann klagte anschlieĂend auf eine EntschĂ€digung und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Er forderte mindestens 2000 Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist das LAGD allerdings nicht anwendbar. Es fehle an einem «öffentlich-rechtlichen Handeln» der Beklagten und des fĂŒr sie tĂ€tigen Sicherheitsunternehmens.
Die BVG wollte sich auf Anfrage zunĂ€chst nicht zu dem Urteil Ă€uĂern und teilte mit: «VorwĂŒrfe von Diskriminierung wiegen in allen FĂ€llen schwer und werden in unserem Haus stets sehr ernstgenommen.» Diskriminierung und Gewalt wĂŒrden nicht toleriert.
Dem Bericht der «Berliner Zeitung» zufolge handelt es sich bei dem KlĂ€ger um den schwarzen OpernsĂ€nger Jeremy Osborne. «Es tut unfassbar gut zu wissen, dass die Richterin anerkannt hat, dass die Kontrolleure meine MenschenwĂŒrde verletzt haben», sagte er der Zeitung.
Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schĂŒtzen und AnsprĂŒche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen.


