Betrunkener, GefÀngnis

Betrunkener will ins GefÀngnis - und muss es jetzt auch

02.07.2024 - 17:40:13 | dpa.de

Ein Mann will einen Besuch im GefĂ€ngnis machen, darf aber nicht - er ist betrunken. Doch er steigt ĂŒber den JVA-Zaun, leistet Widerstand. Jetzt ist er verurteilt. Aber will er noch ins GefĂ€ngnis?

Zum Versuch des Eindringens in die JVA Sehnde sagt Richter Robert Glaß: «Die meisren wollen raus.» - Foto: Michael Matthey/dpa

Dass jemand aus dem GefĂ€ngnis entlassen wird und unbedingt wieder rein will, sei schon ein Grund zum Schmunzeln, meint Richter Robert Glaß, der Direktor des Amtsgerichts Lehrte: «Die meisten wollen raus.» Sturzbetrunken hatte ein 33-JĂ€hriger im Dezember 2022 versucht, in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover einzudringen - nachdem er wenige Tage zuvor entlassen worden war. DafĂŒr sollte er im vergangenen November vor Gericht erscheinen, kam aber nicht. Er musste in sogenannte Ungehorsamshaft, ausgerechnet in Sehnde. Heute verurteilte Glaß ihn zu sieben Monaten GefĂ€ngnis - wegen vorsĂ€tzlichen Vollrauschs.

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Verurteilte einen Kumpel im GefĂ€ngnis besuchen, wurde aber abgewiesen, weil er schwer betrunken war. Er stieg ĂŒber einen Zaun, blieb dann auf dem Rasen zwischen Zaun und GefĂ€ngnismauer sitzen. Sein Verteidiger Christoph Rautenstengel erklĂ€rte, der 33-JĂ€hrige sei «mĂŒde geworden» und habe sich ins Gras gesetzt. Die Abweisung habe er in seinem Zustand nicht verstanden. Als er von Polizeibeamten angesprochen wurde, leistete er Widerstand, schlug und trat aber nicht. Die Beamten setzten Pfefferspray und einen Schlagstock ein, zwangen den Mann zu Boden und fesselten ihn.

Anwalt: Heute ist es ihm peinlich 

Daran habe sein Mandant «alkoholbedingt wenig Erinnerungen», sagte der Anwalt. «Heute bedauert er sein Verhalten. Es ist ihm außerordentlich peinlich.» Angeklagt wurde der 33-JĂ€hrige wegen versuchten unerlaubten Eindringens in die JVA Sehnde sowie Widerstands. Die StaatsanwĂ€ltin forderte in ihrem PlĂ€doyer ein Jahr GefĂ€ngnis ohne BewĂ€hrung wegen Vollrauschs, eine positive Sozialprognose sei nicht möglich. Zur Tatzeit habe er laut Blutuntersuchung zurĂŒckgerechnet 3,9 Promille Alkohol im Blut gehabt, daher sei SchuldunfĂ€higkeit nicht auszuschließen. 

Allerdings hat er seit 2011 auch 49 Eintragungen im Bundeszentralregister - nach Angaben des Richters unter anderem wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung, SachbeschĂ€digung, Diebstahls und Schwarzfahrens. Außerdem komme der 33-JĂ€hrige schon auf zwei Vorverurteilungen wegen Vollrauschs, so etwas sei «relativ selten». Nach Angaben eines als Zeuge geladenen Polizeibeamten trat der Verurteilte noch im Rettungswagen um sich, ein erster Atemalkoholtest ergab drei Pfeile nach oben - das bedeute: «außerhalb der geeichten Skala». Der 33-JĂ€hrige selbst sagte aber: «Ich bin komplett weg vom Alkohol.»

«Möchte nicht mehr in der JVA sein»

Sein Anwalt betonte, die ganze Handlung ergebe keinen Sinn - erst ĂŒber den Zaun zu steigen und sich dann ins Gras zu setzen. Gefahr fĂŒr die JVA habe nicht bestanden. Und: «Er möchte nicht mehr in der JVA sein.» 

Dabei kommt so etwas durchaus vor: Ein damals 18-JĂ€hriger war im Oktober 2019 aus Liebeskummer in das FrauengefĂ€ngnis in Vechta eingebrochen - um seine inhaftierte Ex-Freundin zurĂŒckzugewinnen. Diese hatte sich erst kurz vorher per Telefon von ihm getrennt. Der verschmĂ€hte Verliebte kletterte ĂŒber eine Laterne auf die Außenmauer und hangelte sich dort am GebĂ€ude von Fenster zu Fenster. Einer anderen Gefangenen fiel der Kletterer auf. Schließlich musste die Feuerwehr ihn mit einer Leiter herunterholen. 

Anfechtung des Urteils wird geprĂŒft

Der 33-JĂ€hrige betonte nun in seinem Schlusswort: «Ich bin schon lange nicht mehr die Person, die ich war.» Er habe inzwischen «andere Ziele, andere Werte». Sein Anwalt kĂŒndigte an, die Anfechtung des Urteils zu prĂŒfen.

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