Mord an Kindern: Vater muss lebenslang ins GefÀngnis
26.05.2023 - 14:34:33Im Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei Kindern ist deren Vater vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand den Mann am Freitag fĂŒr schuldig, seine siebenjĂ€hrige Tochter und seinen elf Jahre alten Sohn ermordet zu haben.
Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem GefÀngnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Tat sorgte bundesweit fĂŒr BestĂŒrzung
Mit der Tat, die bundesweit fĂŒr BestĂŒrzung gesorgt hatte, wollte der Inder laut Anklage seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte. Sie trat in dem Prozess als NebenklĂ€gerin auf. Ermittlungen zufolge hatte der Mann am 11. Mai vergangenen Jahres morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung in der hessischen Stadt verlieĂ und dann vor der TĂŒr gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrĂŒckt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitten. Der Sohn wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses schwer verletzt. Passanten hatten das Kind gefunden, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und war wenige Tage spĂ€ter in einem Vorort von Paris gefasst worden.
Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Mannes hatte in seinem PlÀdoyer keinen konkreten Antrag gestellt, aber darauf hingewiesen, dass die genauen VorgÀnge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklÀrt worden seien. Es sei unklar, was den Sohn zu dem Sprung aus dem Fenster veranlasst habe. Unklar sei zudem, ob sein Mandant nicht mit dem Vorhaben zur Wohnung kam, zumindest zu versuchen, die Kinder nach Indien zu bringen.
In seinem letzten Wort hatte der Mann einem Ăbersetzer zufolge vor einigen Tagen erklĂ€rt: «Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder.» In einer frĂŒheren, von seinem Verteidiger verlesenen ErklĂ€rung hatte er eingerĂ€umt, dass seine beiden Kinder wegen ihm zu Tode gekommen seien. «Meine Tat ist unentschuldbar», hatte der Angeklagte darin erklĂ€ren lassen.


