Kinder, Sexualdelikte

EntfĂŒhrung von MĂ€dchen: VerdĂ€chtiger ist SexualstraftĂ€ter

13.09.2023 - 19:15:58

Ein SexualstraftĂ€ter kommt auf freien Fuß, die Behörden sehen die Gefahr von weiteren Straftaten. Der Mann wird auch «intensiv» kontrolliert. Und doch soll er nun ein MĂ€dchen entfĂŒhrt und missbraucht haben.

Ein verurteilter SexualstraftĂ€ter wird aus dem GefĂ€ngnis entlassen und steht unter Beobachtung der Behörden - doch nur rund zwei Monate spĂ€ter soll er im pfĂ€lzischen Edenkoben am Montag eine ZehnjĂ€hrige auf dem Schulweg entfĂŒhrt und mutmaßlich missbraucht haben. In der Stadt herrscht Fassungslosigkeit - und Kritik am Vorgehen von Justiz und Behörden wird laut.

Der tatverdĂ€chtige 61-JĂ€hrige war erst im Juli aus dem GefĂ€ngnis entlassen worden. Die Freiheitsstrafe verbĂŒĂŸte er allerdings wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen die FĂŒhrungsaufsicht, wie Staatsanwaltschaft und Polizei Frankenthal (Pfalz) mitteilten. Seither habe es «intensive Kontrollmaßnahmen» gegeben.

Wegen seiner Vorgeschichte und frĂŒheren psychologischen Gutachten habe sich die «Gefahr einer erneuten StraffĂ€lligkeit» ergeben. Seit seiner Entlassung habe es drei FĂ€lle gegeben, bei denen der 61-JĂ€hrige mutmaßlich gegen die Weisung seiner FĂŒhrungsaufsicht verstoßen habe.

Neue Anklage und Haftbefehl noch unterwegs

Daher hatte die Staatsanwaltschaft am 8. September Anklage erhoben und einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am selben Tag fertiggestellt worden, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Diese mĂŒsse auf dem Postweg an das zustĂ€ndige Gericht ĂŒbermittelt und dann dort geprĂŒft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne.

Bislang sei keine Akte von der Staatsanwaltschaft Frankenthal eingetroffen, die eine Anklageschrift mit Haftbefehl gegen den TatverdÀchtigen von Edenkoben enthalte, bestÀtigte das Amtsgericht Neustadt am Mittwoch auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Vor dem Akteneingang sei keine Bearbeitung möglich.

TatverdÀchtiger mit langem Vorstrafenregister

Drei Tage nach der Beantragung des Haftbefehls, am Montag, soll der 61-JÀhrige die ZehnjÀhrige auf dem Schulweg in sein Auto gezogen haben und das MÀdchen sexuell missbraucht haben.

Nach einer Verfolgungsjagd mit mehreren UnfĂ€llen nahmen Polizisten den Mann fest - er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die ZehnjĂ€hrige wurde nach Angaben der Ermittler auf dem RĂŒcksitz des Fahrzeugs gefunden. Wie genau der Mann sie entfĂŒhren konnte, wird noch ermittelt.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, der Mann sei zuletzt 2008 mit Sexualstraftaten in Erscheinung getreten und 1996 sowie 2008 zu mehrjĂ€hrigen Haftstrafen verurteilt worden. 2012 wurde der Mann entlassen und unter die sogenannte FĂŒhrungsaufsicht gestellt. Diese ist laut Staatsanwaltschaft «ein Instrument, um eine gewisse Überwachung und Kontrolle der verurteilten Person zu gewĂ€hrleisten».

Anlegen einer Fußfessel unter Zwang «rechtlich nicht möglich»

2020 dann sei der 61-JĂ€hrige wegen mehrfacher VerstĂ¶ĂŸe gegen die FĂŒhrungsaufsicht zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er diese abgesessen hatte, wurde er am 14. Juli dieses Jahres aus der Haft entlassen - erneut unter FĂŒhrungsaufsicht. «Eine weitere Inhaftierung oder sonstige Unterbringung war von Gesetzes wegen nicht möglich», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Seitdem sei eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen worden: Es habe eine GefĂ€hrderansprache sowie Kontakt- und Aufenthaltsverbote gegeben, eine Ermittlungsgruppe sei gegrĂŒndet, ein Hinweistelefon fĂŒr die BĂŒrger geschaltet worden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine elektronische Fußfessel, die nach einer Beschwerde auch genehmigt wurde. Der 61-JĂ€hrige habe sich allerdings geweigert, sich die Fußfessel anlegen zu lassen. «Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen», schrieb die Staatsanwaltschaft.

Die Öffentlichkeit sei nach einer AbwĂ€gung der Interessen der Allgemeinheit gegen die Persönlichkeitsrechte des TatverdĂ€chtigen nicht informiert worden. Die Voraussetzungen zur Information waren laut Staatsanwaltschaft «in diesem Fall leider nicht gegeben».

@ dpa.de