Angeklagter, Vergewaltigung

Angeklagter gesteht Vergewaltigung von ZehnjÀhriger

01.02.2024 - 11:15:27

Ein zehnjÀhriges MÀdchen wird tot in einem Kinderheim gefunden. Jetzt steht ein 26-JÀhriger wegen Vergewaltigung vor Gericht. Doch eine entscheidende Frage ist nicht Teil der Anklage.

  • An einer Mauer vor dem Kinder- und Jugendheim in Wunsiedel, in dem eine ZehnjĂ€hrige tot aufgefunden wurde, liegen Blumen, Kerzen und Stofftiere. - Foto: Daniel Vogl/dpa

    Daniel Vogl/dpa

  • Der Angeklagte bespricht sich im Gerichtssaal mit seinem Rechtsanwalt. - Foto: Daniel Vogl/dpa

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An einer Mauer vor dem Kinder- und Jugendheim in Wunsiedel, in dem eine ZehnjÀhrige tot aufgefunden wurde, liegen Blumen, Kerzen und Stofftiere. - Foto: Daniel Vogl/dpaDer Angeklagte bespricht sich im Gerichtssaal mit seinem Rechtsanwalt. - Foto: Daniel Vogl/dpa

Der Tod eines zehn Jahre alten MĂ€dchens in einem Kinderheim im oberfrĂ€nkischen Wunsiedel hatte im vorigen Jahr große BestĂŒrzung ausgelöst. BeschĂ€ftigte fanden das MĂ€dchen am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Heims. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, wurde das MĂ€dchen vergewaltigt.

Seit Donnerstag beschĂ€ftigt sich das Landgericht Hof mit dem Fall. Ein 26 Jahre alter MĂŒllwerker steht wegen Vergewaltigung vor einer Jugendkammer des Gerichts - nicht aber wegen der Tötung des MĂ€dchens. Die Ermittlungen der Polizei kamen im September 2023 zu dem Schluss, dass ein damals ElfjĂ€hriger das MĂ€dchen getötet haben soll. Er kann strafrechtlich nicht belangt werden - soll nun aber als Zeuge aussagen.

Zum Beginn des Verfahrens legte der Angeklagte ein umfassendes GestĂ€ndnis ab, das sein Verteidiger Maximilian Siller fĂŒr ihn verlas. Aufgrund des großen medialen Interesses bereits vor Beginn des Prozesses sehe sich sein Mandant außerstande, die Einlassungen selbst vorzutragen, erklĂ€rte Siller. WĂ€hrend der AusfĂŒhrungen seines Anwalts starrte der Angeklagte zu Boden, blickte nur auf, wenn er angesprochen wurde.

Angeklagter lebte einst selbst in dem Kinderheim

In der verlesenen Einlassung gab der Angeklagte an, er habe zur damaligen Zeit finanzielle Probleme gehabt und deshalb mehrere EinbrĂŒche in der Region begangen. In der Nacht auf den 4. April sei er zu dem Kinderheim gegangen und durch ein offenes Fenster eingestiegen. Da er dort frĂŒher selbst fĂŒr lĂ€ngere Zeit untergebracht gewesen sei, kenne er sich im GebĂ€ude aus, gab der 26-JĂ€hrige an. Laut Anklage war er als Kind und spĂ€ter auch als Jugendlicher noch ein Mal dort untergebracht.

Weiter gab der Angeklagte an, er sei im Haus nach einer Weile auf den ElfjÀhrigen getroffen, und der Junge habe ein GesprÀch mit sexuellen Inhalten mit ihm begonnen. So habe der Junge gesagt, dass er schon Pornofilme gesehen habe und er ihm zeigen solle, wie man sich selbstbefriedigt. Aus Furcht, sonst von anderen entdeckt zu werden, habe er das getan.

26-JÀhriger rÀumt Vergewaltigung ein

Im weiteren Verlauf habe der Junge dann das zehn Jahre alte MĂ€dchen dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrĂŒckt. Anschließend vergewaltigte der Mann das MĂ€dchen laut seinen AusfĂŒhrungen und verließ dann fluchtartig das Heim. Den Tod des MĂ€dchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert, gab der Deutsche an. Er bereue die Taten zutiefst. In Medienberichten war spekuliert worden, ob der Angeklagte den Jungen bedroht und ihn aufgefordert haben könnte, das MĂ€dchen zu töten. 

Staatsanwaltschaft und Polizei sind ĂŒberzeugt, dass der heute ZwölfjĂ€hrige das MĂ€dchen bei einem Streit im weiteren Verlauf der Nacht stranguliert habe. Der Junge habe bei der Polizei widersprĂŒchliche Angaben gemacht, sagte dessen Anwalt, Michael Hasslacher, am Rande des Prozesses. Wie auch die Eltern des MĂ€dchens ist der Junge NebenklĂ€ger in dem Verfahren. Er gilt als GeschĂ€digter, weil der Angeklagte sich vor ihm selbst befriedigt haben soll. Nach dem Vorfall wurde der Junge von den Behörden in Obhut genommen.

Die Staatsanwaltschaft habe die Aussagen des Jungen nicht fĂŒr glaubwĂŒrdig gehalten, sagte Hasslacher. Das Tötungsdelikt sei deshalb nun nicht Teil der Anklage. Vom Prozess erhoffe er sich, wie auch die beiden anderen Nebenklagevertreter, AufklĂ€rung in Bezug auf den Tod des MĂ€dchens. «Ich denke, wir ziehen an einem Strang.»

Tod des MĂ€dchens nicht Teil der Anklage

Auch wenn der Tod des MĂ€dchens nicht Teil der Anklage ist, könnte der 26-JĂ€hrige dennoch fĂŒr eine mögliche Beteiligung am Tod des Kindes verurteilt werden. Dazu wĂ€re im weiteren Verlauf ein sogenannter rechtlicher Hinweis nötig. Mit Spannung wird deshalb die Aussage des Jungen erwartet. Er soll im weiteren Prozessverlauf unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

Im Zusammenhang mit dem Tod des MĂ€dchens ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen «beteiligte Personen und Behörden», wie ein Sprecher mitteilte. Gegen diese habe sich bislang aber kein Anfangsverdacht einer Straftat feststellen lassen. Ein Abschluss der Ermittlungen wird fĂŒr Ende MĂ€rz erwartet.

Erzieherin fand MĂ€dchen tot im Bett

Eine 29 Jahre alte Erzieherin des Heims sagte vor Gericht, der ElfjĂ€hrige habe am Morgen an ihre TĂŒr geklopft und gesagt: «Jemand liegt in meinem Zimmer.» Dort habe sie das MĂ€dchen mit unbekleidetem Unterleib auf dem Bauch liegen sehen, und erst gedacht, es hĂ€tte sich eingenĂ€sst. Da sie deswegen keinen Aufstand machen wollte, habe sie das MĂ€dchen zunĂ€chst liegengelassen, sagte die PĂ€dagogin. 

Mit anderen Kindern frĂŒhstĂŒckte sie demnach zunĂ€chst und spielte auch mit dem ElfjĂ€hrigen. Dabei habe sie bei ihm nichts Ungewöhnliches bemerkt. Auch habe er nichts von dem Vorfall erzĂ€hlt. Erst als die Erzieherin erneut ins Zimmer des MĂ€dchens ging, um es zu wecken, bemerkte sie demnach, dass die ZehnjĂ€hrige tot war.

Der 26-JĂ€hrige ist neben der Vergewaltigung auch wegen fĂŒnf EinbrĂŒchen zwischen Mai 2022 und April 2023 angeklagt. Dabei soll er unter anderem Baumaschinen und Werkzeuge im Wert von rund 16 000 Euro gestohlen haben. In einem Fall soll er zudem einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen. Die EinbrĂŒche rĂ€umte der Angeklagte vor Gericht ein, die Brandstiftung bestritt er.

Auf die Schliche gekommen waren ihm Ermittler anhand von DNA-Spuren an den Tatorten und Diebesgut, das sie bei ihm zu Hause fanden. Der Angeklagte hatte die Taten bereits wĂ€hrend der Ermittlungen weitgehend eingestanden. FĂŒr den Prozess sind acht weitere Verhandlungstage bis Anfang MĂ€rz geplant.

@ dpa.de