Tragischer, Schwester

«Tragischer Fall»: Schwester verletzt SiebenjÀhrige tödlich

27.10.2024 - 12:08:24

Eine 13-JÀhrige soll in Leipzig auf ihre kleine Schwester eingestochen haben. Die SiebenjÀhrige stirbt. Die Kinder waren alleine zu Hause. Was genau in der Wohnung geschah, ist noch unklar.

Am Tag nach den tödlichen Stichen auf ein siebenjĂ€hriges MĂ€dchen in Leipzig erinnert kaum etwas an die tragische Tat. Vor dem Mehrfamilienhaus in der ruhigen Wohngegend im Stadtteil Kleinzschocher steht lediglich ein Polizeiwagen, die Beamten machen Bilder. Niemand hat Blumen, Kerzen oder PlĂŒschtiere, wie sonst bei solchen FĂ€llen ĂŒblich, vor die TĂŒr oder an den Straßenrand gelegt. Dabei mĂŒssen sich hinter der Fassade des Hauses dramatische Szenen abgespielt haben.

13-JÀhrige alarmierte selbst die EinsatzkrÀfte

Am Freitagabend setzt die 13-jĂ€hrige Schwester des Kindes einen Notruf ab. Die alarmierten Beamten finden in der Wohnung die mit mehreren Stichen schwer verletzte SiebenjĂ€hrige. Das MĂ€dchen wird sofort in die Klinik gebracht. Die Ärzte können es jedoch nicht mehr retten, das Kind stirbt wenig spĂ€ter.

Die Polizei geht davon aus, dass die 13-JĂ€hrige ihrer Schwester die tödlichen Verletzungen zugefĂŒgt hat. Auch fĂŒr erfahrene Ermittler ist der Fall erschĂŒtternd. Die Eltern waren zu dem Zeitpunkt des Einsatzes nicht zu Hause und wurden im Beisein eines Kriseninterventionsteams informiert. Solche Teams unterstĂŒtzen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern. Die 13-JĂ€hrige wird seitdem in einer Fachklinik psychologisch betreut.

Mögliche Tatwaffe sichergestellt - 13-JĂ€hrige nicht strafmĂŒndig

«Es ist tragischer Fall», sagt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die 13-JĂ€hrige sei zwar nicht strafmĂŒndig, aber es gehe nun darum, die UmstĂ€nde der Tat aufzuklĂ€ren. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren wurde sichergestellt. Bislang machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelt. Es wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Wann diese durchgefĂŒhrt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte eine Sprecherin nicht. 

Laut Strafgesetzbuch ist schuldunfĂ€hig, wer bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist - selbst bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Denn es wird davon ausgegangen, dass Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend ĂŒberblicken. 

Ermittler sind zum Schutz der Kinder sehr zurĂŒckhaltend

In FĂ€llen mit strafunmĂŒndigen Kindern halten sich die Ermittlungsbehörden generell mit Antworten zu den HintergrĂŒnden und mit Details zurĂŒck. Dies geschieht zum Schutz der Kinder. Am Ende der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Fall zumeist an die Jugendbehörden weiter. Welche Maßnahmen dort ergriffen werden, hĂ€ngt vom Einzelfall ab. 

Denkbar sind, eine psychiatrische Behandlung fĂŒr das Kind, unter UmstĂ€nden auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen - oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen HĂŒrden fĂŒr eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch.

Diskussion um Herabsenkung des Alters fĂŒr StrafmĂŒndigkeit

Zuletzt wurde immer wieder darĂŒber diskutiert, das Alter fĂŒr StrafmĂŒndigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme FĂ€lle, in denen Kinder als TĂ€ter beziehungsweise TatverdĂ€chtige galten. So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Vielen Menschen blieb auch der Fall von Luise aus Nordrhein-Westfalen in Erinnerung: Zwei MĂ€dchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren gestanden, die 12 Jahre alte SchĂŒlerin im MĂ€rz 2023 mit Messerstichen getötet zu haben.

@ dpa.de