Urteil, Prozess

Kein Urteil im Prozess um tödlichem Unfall auf Klassenfahrt

29.11.2023 - 17:59:49

Eine fĂŒnfte Klasse fĂ€hrt fĂŒr einige Tage weg. Doch der Schulausflug endet abrupt - ein Junge stirbt. Vor Gericht wird schnell klar: Auch ein Urteil kann den Schmerz nicht nehmen.

Mit einer Hand umklammert sie ein graues Stofftier, dann schildert sie ihre GefĂŒhle im Prozess um den tödlichen Unfall ihres Sohnes auf einer Klassenfahrt. «Wenn dein Kind stirbt, dann bekommst du lebenslĂ€nglich. LebenslĂ€nglich, ohne jemals etwas verbrochen zu haben», sagt die NebenklĂ€gerin mit trĂ€nenunterdrĂŒckter Stimme zu Prozessbeginn am Mittwoch. Vor mehr als vier Jahren kam ihr zehnjĂ€hriger Sohn auf dem GelĂ€nde eines WaldpĂ€dagogikzentrums in Schwaförden sĂŒdlich von Bremen ums Leben. Diesen Schmerz kann auch ein Urteil nicht nehmen - das Landgericht Verden stellte das Verfahren unter Auflage vorlĂ€ufig ein.

Nach Beschluss des Gerichts muss die Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro an den Verein Kinder- und Jugendschutz Wolfsburg zahlen. DafĂŒr habe sie vier Monate Zeit. «Wir halten es fĂŒr angemessen, diesen Fall nicht mit einem Urteil zu beenden», sagt der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte der Mitarbeiterin eines WaldpĂ€dagogikzentrums fahrlĂ€ssige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.

Das UnglĂŒck ereignete sich laut Anklage im Juli 2019 bei einem Schulausflug einer fĂŒnften Klasse aus Wolfsburg. Nach einer FrĂŒhstĂŒckspause im Freien tobten demnach zehn Kinder auf einer Lore auf dem GelĂ€nde des WaldpĂ€dagogikzentrums herum. Sie kletterten darauf herum, spielten auf den Schienen. Dabei soll der ZehnjĂ€hrige hingefallen und von dem 400 Kilogramm schwere Wagen auf Brusthöhe ĂŒberrollt worden sein. Er starb noch an der Unfallstelle.

Die fahrbereite Lore entsprach nicht den Sicherheitsvorschriften, wie die Staatsanwaltschaft kritisiert. Sie sei nicht als SpielgerĂ€t zugelassen. Als die Mitarbeiterin des WaldpĂ€dagogikzentrums die 28 Kinder und ihre 2 LehrkrĂ€fte nach der Ankunft das GelĂ€nde gezeigt habe, habe sie die Lore mit keinem Wort erwĂ€hnt. «Die Angeklagte hĂ€tte das Spielen verbieten beziehungsweise auf die Gefahren hinweisen mĂŒssen», sagt die Staatsanwaltschaft. 

Angeklagte: Sofort zwei Notrufe abgesetzt

Die Angeklagte zeigt vor Gericht Bedauern. «Ich habe mit einem solch tragischen Ereignis nicht gerechnet und es schlicht nicht fĂŒr möglich gehalten», lĂ€sst die Försterin ĂŒber ihren Verteidiger verlesen und kann dabei selbst die TrĂ€nen nicht zurĂŒckhalten. Die Lore werde schon seit vielen Jahren als Sitzgelegenheit genutzt, lange bevor sie dort ĂŒberhaupt angefangen habe zu arbeiten. 

Die 35-JĂ€hrige habe gerade mit ihrem Team Pause gemacht, als die LehrkrĂ€fte und einige SchĂŒler um Hilfe riefen, heißt es in der ErklĂ€rung der Angeklagten weiter. Sie habe sofort zwei Notrufe abgesetzt, einen Erste-Hilfe-Koffer geholt und sei zur UnglĂŒcksstelle gerannt. Mit einem Kollegen habe sie noch abwechselnd versucht, den Jungen zu reanimieren. «Leider waren unsere BemĂŒhungen vergeblich.» Die Klassenfahrt wurde abgebrochen. 

Dann begannen nach Angaben des Gerichts aufwendige Ermittlungen: Die Gerichtsmedizin untersuchte die Leiche des Jungen, die Polizei befragte Klassenkameraden. Doch wer trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr den Unfall? «GrundsĂ€tzlich kommen fĂŒnf Personen in Betracht», sagt der Vorsitzende Richter bei der Verhandlung: die beiden LehrkrĂ€fte, der Leiter des Forstamtes und zwei Mitarbeiter des WaldpĂ€dagogikzentrums. Die Staatsanwaltschaft verfasste mehrere Anklagen, am Ende blieb das Verfahren gegen die 35-JĂ€hrige als Leiterin der Mehrtagesbetriebs am WaldpĂ€dagogikzentrum ĂŒbrig.

Und auch in dem Prozess wird es nie ein Urteil geben. «Das ist ein Schlag ins Gesicht», sagt der Vater des ZehnjĂ€hrigen, der mit seiner Frau als NebenklĂ€ger auftritt. Er schĂŒttelt den Kopf, dann stĂŒrmt er aus dem Gerichtssaal und schlĂ€gt die TĂŒr hinter sich zu. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

@ dpa.de