Tod von FĂŒnfjĂ€hriger in Berlin - Angeklagter schweigt
15.08.2023 - 09:55:58 | dpa.de
Ganz in schwarz gekleidet und mit schwarzem Kopftuch sitzt die 25-JĂ€hrige vor dem Richtertisch. Teils unter TrĂ€nen spricht sie ĂŒber den Tag, an dem ihre fĂŒnfjĂ€hrige Tochter getötet wurde. Mit Blick in Richtung des Angeklagten bricht es aus ihr heraus: «Warum? Warum dieses Kind? Warum sie? Habe ich dir je was Schlechtes getan?»
Der dunkelhaarige junge Mann links von ihr bleibt regungslos. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Der 20-JĂ€hrige soll am 21. Februar im BĂŒrgerpark Pankow sieben Mal auf die Tochter der Frau eingestochen haben. Das MĂ€dchen starb im Krankenhaus.
Das Motiv fĂŒr die Tat ist unklar. Und das wird es zunĂ€chst auch bleiben. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den VorwĂŒrfen geĂ€uĂert. Auch vor Gericht will er nicht aussagen, wie der 20-JĂ€hrige am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Berliner Landgericht mit fisteliger Stimme erklĂ€rte. Damit hat es die Jugendkammer mit dem Vorsitzenden Richter Uwe Nötzel mit einem Indizienprozess zu tun.
16 Verhandlungstage angesetzt
Insgesamt 16 Verhandlungstage hat das Gericht dafĂŒr bislang bis zum 10. November geplant. Die knappe Anklage benennt 25 Zeuginnen und Zeugen. «Ich verstehe nicht, warum er wegen Totschlags und nicht wegen Mordes angeklagt ist», sagte die Mutter des getöteten Kindes vor Gericht und spricht damit an, was Prozessbeobachtern ebenfalls fraglich scheint. Die Staatsanwaltschaft hat dies bislang vor allem mit dem unklaren Motiv begrĂŒndet. Vielleicht sei in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen, meinte Nebenklage-Anwalt RĂŒdiger Portius am Rande des Prozesses. Einer der Verteidiger sagte, es sei eine Rechtsfrage.
Der Angeklagte wurde am Tattag festgenommen, nachdem das vermisst gemeldete MĂ€dchen leblos in einem GebĂŒsch aufgefunden worden war. Seitdem befindet sich der junge Mann mit tĂŒrkischen Wurzeln in Untersuchungshaft. Laut Anklage besitzt der 20-JĂ€hrige die deutsche und die tĂŒrkische Staatsangehörigkeit. Er selbst sagte vor Gericht, er sei nur noch deutsch.
Er habe so getan, als ob er suchen helfe, schilderte die Mutter weinend vor Gericht. «Er hat uns in die Irre geleitet. Er wollte, dass wir sie nicht finden», sagte sie mit trĂ€nenerstickter Stimme. Verzweifelt wirkt die 25-JĂ€hrige, sie macht sich VorwĂŒrfe. Als sie wenige Tage vor der Tat die Kleidung des Angeklagten waschen wollte, fand sie in seiner Jacke ein KĂŒchenmesser. «Ich hĂ€tte es ihm wegnehmen können. Ich dachte mir, jeder Vollidiot trĂ€gt ein Messer.» Im Nachhinein betrachtet, sei es ein Fehler gewesen, ihm die Kinder anzuvertrauen, sagte sie.
Die 25-JĂ€hrige kennt den Angeklagten nach eigener Aussage seit der Grundschulzeit. Auch weil sie zwischenzeitlich in Nordrhein-Westfalen lebte, hatten sie lĂ€nger keinen Kontakt. Seit ihre RĂŒckkehr nach Berlin im Sommer 2022 habe sie sich jedoch viel um ihn gekĂŒmmert.
Zuflucht bei Mutter des Kindes gefunden
Er habe zu Hause Probleme gehabt und bei ihr Zuflucht gesucht. Sie habe ihm geholfen, damit er nicht komplett abstĂŒrze. Er habe ihr leidgetan. «Er hat mich groĂe Schwester genannt», schilderte sie. Er habe mit ihren vier Kindern gespielt, hĂ€ufig mit Puppen. Sie hĂ€tten ihn Tante genannt. «Ich dachte, dass er schwul ist», sagte die Mutter.
Wenige Male habe er auf das Zwillingspaar und die zwei MĂ€dchen alleine aufgepasst - auch am Tattag. WĂ€hrend er mit den Geschwistern auf einem Spielplatz nahe des BĂŒrgerparks blieb, wollte die Mutter in der nahe gelegenen Wohnung Essen kochen. Sie sei dann informiert worden, dass die FĂŒnfjĂ€hrige verschwunden sei. Zeugen schilderten, der Mann sei mit dem Kind weggegangen, angeblich weil es zur Toilette musste. Etwas spĂ€ter sei er allein zurĂŒckgekommen.
Der Heranwachsende hat keinen Beruf erlernt und ist strafrechtlich schon aufgefallen. Im Prozess geht es auch um weitere Delikte aus dem Jahr 2021, darunter Körperverletzung, exhibitionistische Handlungen und Unfallflucht.
Der Prozess soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden. Dann soll eine Tante des getöteten MÀdchens, die in NRW lebt, als Zeugin vernommen werden.
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