74-JĂ€hriger soll MĂ€nner in seinem Wohnzimmer kastriert haben
04.01.2024 - 11:15:01Ein 74 Jahre alter Mann ohne medizinische Ausbildung soll Kastrationen und andere operative Eingriffe gegen Bezahlung angeboten und durchgefĂŒhrt haben. Deshalb muss sich der Mann aus dem thĂŒringischen Sömmerda seit heute wegen schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht Erfurt verantworten.
Um die Opfer zu schĂŒtzen, wurde die Anklage unter Ausschluss der Ăffentlichkeit verlesen. In acht FĂ€llen soll der 74-JĂ€hrige Eingriffe durchgefĂŒhrt haben. Sieben MĂ€nner aus verschiedenen Regionen Deutschlands sollen betroffen sein, hieĂ es auf Nachfrage seitens der Staatsanwaltschaft. Angeklagt ist der 74-JĂ€hrige unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, da die Betroffenen dauerhaft ihre FortpflanzungsfĂ€higkeit verloren haben sollen.
Kastrationen im Internet angeboten
Der Angeklagte soll seine Dienste in Internetforen angeboten und die Eingriffe im Wohnzimmer seiner Wohnung durchgefĂŒhrt haben. Es soll dabei unter anderem um die Amputation von Hoden und Penis gegangen sein. Die betroffenen MĂ€nner sollen fĂŒr die Eingriffe zwischen 500 und 2200 Euro gezahlt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Taten strafbar sind, auch wenn sich die betroffenen MÀnner selbst dazu bereit erklÀrt haben. Im Falle einer Verurteilung bewegt sich der Strafrahmen laut Staatsanwaltschaft zwischen drei und 15 Jahren.
Der Angeklagte selbst schwieg beim Prozessauftakt. Sein Verteidiger gab allerdings an, dass sich der Mann gegebenenfalls im weiteren Verhandlungsverlauf Ă€uĂern werde. Unklar ist, wann der Prozess weitergeht. Der Angeklagte ist selbst krank und plant, sich einer Operation zu unterziehen.
Erinnerungen an Fall aus Bayern
Die Eckdaten erinnern an einen Fall aus Bayern: Im Dezember 2021 wurde am Landgericht MĂŒnchen II ein damals 67 Jahre alter Elektriker wegen schwerer, gefĂ€hrlicher und einfacher Körperverletzung zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, in Sadisten-Foren im Internet «Kastrationen» angeboten zu haben. Mehrere MĂ€nner zahlten ihm demnach Geld dafĂŒr, dass er sie beispielsweise folterte und die Hoden entfernte. Einer der MĂ€nner starb nach dem Eingriff - woran, konnte das Gericht nicht mehr ergrĂŒnden.


