Niedersachsen, Deutschland

Ex-Partnerin mit Eisenrohr brutal erschlagen - 13 Jahre Haft

27.01.2026 - 13:30:35

Erst ein Insektizid im Kaffee, dann 23 SchlĂ€ge mit einem Eisenrohr: Ein Mann tötet seine Ex-LebensgefĂ€hrtin auf brutale Weise. Jetzt muss er fĂŒr lange Zeit ins GefĂ€ngnis. Er zeigt keine Regung.

Erst will ein Mann im Landkreis Peine seine Ex-LebensgefÀhrtin mit vergiftetem Kaffee töten, wenig spÀter erschlÀgt der heute 41-JÀhrige sie mit 23 wuchtigen SchlÀgen auf den Kopf - mit einem Eisenrohr: Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 38-JÀhrigen hat das Landgericht Hildesheim den Mann wegen Totschlags und versuchten Mordes zu 13 Jahren GefÀngnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig.

«Sie haben uns gesagt, Sie waren das nicht», wandte sich der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe an den Mann. Er betonte dann: «Unsere Sicht der Dinge ist: Sie waren das.» Der Richter machte ihm unmissverstĂ€ndlich klar: «Es besteht kein vernĂŒnftiger Zweifel daran, dass Sie der TĂ€ter sind.» Es gebe unglaublich viele Indizien, die in der Summe so erdrĂŒckend seien, «dass wir keine andere Überzeugung gewonnen hĂ€tten, wenn jemand bei der Tat eine Videokamera hĂ€tte mitlaufen lassen». Der 41-JĂ€hrige verzog keine Miene, sah aber immer wieder zum voll besetzten Zuschauerraum herĂŒber.

Das Opfer erlitt Hirntrauma und KnochenbrĂŒche

Der Landwirt hatte nach Überzeugung des Gerichts Ende Februar 2025 in einem Wohnhaus in Rietze bei Edemissen mit einem Eisenrohr auf den Kopf der 38-JĂ€hrigen geschlagen und sie eine Treppe hinuntergestoßen. Die Mutter von drei Kindern, darunter zwei gemeinsame Kinder, erlitt ein Hirntrauma und KnochenbrĂŒche, auch einen SchĂ€delbruch, und starb an Blutverlust.

Einige Tage vor der Tat hatte er bereits versucht, die Frau zu töten. Dazu prÀparierte er ihre Kaffeemaschine mit dem nicht mehr zugelassenen Insektizid Parathion. Die 38-JÀhrige nahm jedoch einen seltsamen Geruch und eine VerfÀrbung wahr und trank den Kaffee nicht.

Er empfand sie «zunehmend als Last»

Wie kam es zu solchen Taten? Der 41-JĂ€hrige sei in einer heimlichen Beziehung mit einer anderen Frau gewesen, die dann schwanger geworden sei, sagte der Richter. Der Mann habe den Wunsch gehabt, sein Leben mit dieser Frau und den Kindern zu verbringen, die 38-JĂ€hrige dagegen habe er «zunehmend als Last empfunden». Die wiederum sei «tief bestĂŒrzt» ĂŒber die neue Beziehung ihres LebensgefĂ€hrten gewesen, habe emotional stark gelitten - und Unterhaltsforderungen erhoben.

In ihrem WhatsApp-Status, den der Verurteilte sehen konnte, schrieb die 38-JÀhrige nach den Worten des Richters: «Wer mit 40 ein Kind kriegt, ist schon ziemlich peinlich.» Mit dieser spöttischen Bemerkung zu der Schwangerschaft ihrer Rivalin habe sie den 41-JÀhrigen gekrÀnkt - er habe beschlossen, sie zu töten.

Seine ganze Wut entlud sich

Der Mann soll sich mit dem seit 2002 in der Landwirtschaft verbotenen Insektizid Parathion oder E605, dem sogenannten Schwiegermuttergift, ausgekannt und auch welches gehabt haben. Damit prĂ€parierte er den Wassertank der Kaffeemaschine der 38-JĂ€hrigen. Nur wegen des starken Geruchs und der VerfĂ€rbung habe sie den Kaffee nicht getrunken, aber nicht einmal bemerkt, dass ein Giftanschlag auf sie verĂŒbt wurde.

Er gab aber nicht auf: Er fuhr mit dem Fahrrad zu ihr, sein Handy war im Flugmodes - beides war untypisch fĂŒr ihn, er wollte laut Richter nicht gesehen werden und keine digitalen Spuren hinterlassen. Parathion und eine Spritze hatte er dabei, beschloss aber aus unbekannten GrĂŒnden spontan, sie zu erschlagen. Dabei «entlud sich seine ganze Wut», wie de Lippe sagte. Das Eisenrohr mit dem Blut der 38-JĂ€hrigen, einen blauen Einmalhandschuh mit seiner DNA - den zweiten vergaß er im Haus der Frau - und eines ihrer SpĂŒltĂŒcher wurden spĂ€ter in einem Brunnen gefunden.

Aus Indizien ergibt sich Gesamtbild

Der Verurteilte habe kein Alibi gehabt, sagte der Richter. An weiteren Indizien zÀhlte er den Online-Suchverlauf des Mannes auf: Blut rauswaschen, Parathion, Rattengift, Femizid, wie oft HÀndewaschen? Und: «Es gibt keinen AlternativtÀter, niemanden, der auch nur ansatzweise in Betracht kÀme», sagte de Lippe. Aus den Indizien ergibt sich aus seiner Sicht ein eindeutiges Gesamtbild.

Im Fall des versuchten Mordes bedeutete das eine Einzelstrafe von 6 Jahren, im Fall des Totschlags war es eine Einzelstrafe von 11 Jahren - die Gesamtstrafe lag bei 13 Jahren. Außerdem verurteilte das Gericht den 41-JĂ€hrigen dazu, den Eltern, den Kindern und der Schwester des Opfers ein Hinterbliebenengeld von knapp 80.000 Euro zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange GefĂ€ngnisstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Revision angekĂŒndigt

Zum Prozessauftakt hatte der 41-JĂ€hrige abgestritten, die Frau getötet zu haben. «Ich habe mit den VorwĂŒrfen nichts zu tun», sagte er damals. 
Nach der UrteilsbegrĂŒndung wandte sich der Richter direkt an den Verurteilten und mahnte, dieser mĂŒsse sich darĂŒber klarwerden, ob er bei dieser Sicht bleiben oder der Familie irgendwann die Wahrheit sagen wolle. DafĂŒr könnte es Gelegenheit geben: Thomas Sörgel, einer der beiden Verteidiger des Mannes, kĂŒndigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

@ dpa.de

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