Fabian-Prozess, Güstrow

Fabian-Prozess: Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 11:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hält ein psychiatrischer Gutachter die angeklagte Frau für grundsätzlich schuldfähig. Die Beweisaufnahme soll in dieser Woche enden, das Urteil könnte im November fallen.

  • Die Angeklagte wird stets mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.  - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
    Die Angeklagte wird stets mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Der Gutachter war seit 28. April an jedem Verhandlungstag dabei.  - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
    Der Gutachter war seit 28. April an jedem Verhandlungstag dabei. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
Die Angeklagte wird stets mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.  - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Der Gutachter war seit 28. April an jedem Verhandlungstag dabei.  - Bild: Bernd Wüstneck/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hält der psychiatrische Gutachter die angeklagte 30-Jährige trotz einer Persönlichkeitsstörung und einer Lernbehinderung für grundsätzlich schuldfähig.

Gutachter sieht keine erhebliche Einschränkung

Der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper attestierte der Frau eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung. Die Beeinträchtigungen seien jedoch nicht so stark ausgeprägt, dass sie ihre Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt deutlich beeinflusst hätten.

Auch habe die Angeklagte nach Einschätzung des Facharztes das Unrecht der ihr vorgeworfenen Tat in vollem Umfang erkennen können. Der Gutachter, der seit Beginn des Prozesses am 28. April an jedem Verhandlungstag teilgenommen hatte, verwies zudem auf psychopathische Tendenzen sowie ein gefühlloses und manipulatives Verhalten zur Ausbeutung anderer.

Anklage wirft Mord an Fabian vor

Nach der Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt, erstochen haben. Anschließend soll sie die Leiche angezündet haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht ein Motiv in der Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater. Die Frau hat die Vorwürfe mehrfach deutlich zurückgewiesen. Die Frage ihrer Schuldfähigkeit ist von der Frage zu unterscheiden, ob sich die Tatvorwürfe anhand der Beweise bestätigen lassen.

Plädoyers Ende Oktober erwartet

Die Angeklagte erklärte, sie beziehe seit 2015 wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach der Vorlage des Gutachtens wird mit dem Abschluss der Beweisaufnahme gerechnet.

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind für den 29. und 30. Oktober vorgesehen. Ein Urteil könnte am 10. November verkündet werden.

Schuldfähigkeit ist nur ein Teil der Beweisaufnahme

Das psychiatrische Gutachten beantwortet eine klar umrissene strafrechtliche Frage: ob die Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Lernbehinderung das Unrecht der vorgeworfenen Tat nicht erkennen oder ihr Verhalten nicht ausreichend steuern konnte. Nach der Einschätzung des Sachverständigen sei das nicht der Fall. Damit ist jedoch nicht entschieden, ob sich der Tatvorwurf in tatsächlicher Hinsicht bestätigt.

Für das weitere Verfahren bleiben deshalb die übrigen Beweismittel maßgeblich. Dazu gehören insbesondere die Aussagen von Zeugen, mögliche Spuren am Tatort, Gutachten zu den Umständen des Todes und die Einlassungen der Angeklagten. Das Gericht muss diese Beweismittel eigenständig würdigen und dabei auch entlastende Umstände berücksichtigen.

Prozess nähert sich der Schlussphase

Mit dem erwarteten Abschluss der Beweisaufnahme rückt der Prozess in die Schlussphase. In den für Ende Oktober angesetzten Plädoyers werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Bewertungen der Beweise und der rechtlichen Voraussetzungen vortragen. Erst danach entscheidet das Gericht über Schuld oder Freispruch.

Für die Angehörigen und die Region bedeutet der Zeitplan, dass nach Monaten der Verhandlung eine gerichtliche Klärung näher rückt. Ein Urteil am 10. November ist nach dem derzeit genannten Ablauf möglich, aber nicht garantiert. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Angeklagte als unschuldig.

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