Fall Fabian: Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 14:47 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin psychiatrischer Gutachter hat die wegen Mordes am achtjährigen Fabian angeklagte 30-Jährige als schuldfähig eingestuft.
Borderline-Störung und Lernbehinderung
Der forensisch-psychiatrische Sachverständige Peter Keiper attestierte der Angeklagten vor dem Landgericht Rostock eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung. Beide seien jedoch moderat ausgeprägt und hätten ihre Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht deutlich beeinflusst.
Auch ihre Einsichtsfähigkeit sei nicht eingeschränkt gewesen. Die Angeklagte habe das Unrecht der ihr vorgeworfenen Tat in vollem Umfang erkennen können.
Gutachter beschreibt psychopathische Tendenzen
Keiper verwies zudem auf psychopathische Tendenzen. Diese zeigten sich aus seiner Sicht in gefühllosem und manipulativem Verhalten zur Ausbeutung anderer. Die Emotionslosigkeit der Angeklagten sei selbst für ihn in diesem Ausmaß erstaunlich, sagte der seit 26 Jahren in der forensischen Psychiatrie tätige Facharzt.
Bei drei Gesprächen in der Justizvollzugsanstalt Bützow habe die Angeklagte nur zweimal geweint: beim Gespräch über den Tod ihres Lieblingspferdes und über die Unterbringung ihres Sohnes bei einer Pflegefamilie. Eine Beteiligung an der Tat bestritt sie bis zuletzt.
Urteil am 10. November möglich
Mit dem Gutachten ging am 32. Verhandlungstag auch die umfangreiche Beweisaufnahme ihrem Ende entgegen. Nach dem derzeitigen Gerichtsplan sollen am 29. und 30. Oktober Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren. Die Angeklagte könnte anschließend ihr letztes Wort sprechen; ein Urteil ist für den 10. November vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und anschließend angezündet zu haben. Als mögliches Motiv nennt sie die Beziehung der Angeklagten zum Vater des aus Güstrow stammenden Jungen. Die Angeklagte weist den Vorwurf zurück.
Streit über Auffindung der Leiche
Die Angeklagte meldete der Polizei am 14. Oktober den Fund der Leiche. Zunächst hatte sie angegeben, das tote Kind zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin und den Hunden entdeckt zu haben. Später räumte sie ein, dass diese Darstellung gelogen gewesen sei.
Vor Gericht erklärte sie, sie habe die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden und sei zweimal mit jeweils einem anderen Freund am Fundort gewesen. Der Fund sei dennoch zufällig gewesen. Die Freunde hätten ihr damals davon abgeraten, die Polizei zu verständigen.
Gutachter nennt mögliche Motivhypothese
Keiper hielt es für möglich, dass die Angeklagte durch die Tat Fabians Vater habe zurückgewinnen und für ihn die tröstende Geliebte habe sein wollen. Die Ungewissheit und Zurückweisung habe sie beenden wollen; dies sei eine mögliche Erklärung für die Auffindesituation der Leiche.
Der Gutachter beschrieb zudem eine ausgeprägte Angst vor dem Verlassenwerden. Auf einer in der Kriminalpsychologie verwendeten Liste für Psychopathie erfülle die Angeklagte besonders die Merkmale pathologisches Lügen, betrügerisch-manipulatives Verhalten und parasitären Lebensstil. Als entlastend wertete er, dass sie nicht vorbestraft sei und vorhandene Aggressionen eher gegen sich selbst als gegen andere richte.
Verteidigung weist Bewertung zurück
Verteidiger Thomas Löcker hinterfragte das psychiatrische Gutachten und die Hypothese zum möglichen Tatmotiv. Auch die Einstufung seiner Mandantin als pathologische Lügnerin wies er zurück.
In dem Indizienprozess wurden unter anderem Fabians Mutter, Polizeibeamte, Nachbarn, Familienangehörige sowie technische, forensische und medizinische Sachverständige gehört. Außerdem spielte das Gericht zahlreiche Sprachnachrichten und abgehörte Telefongespräche ab.
Das Verfahren stößt seit Ende April auf großes Interesse. Der große Saal 2.002 war auch am Donnerstag nahezu voll besetzt. Für Besucher und Medienvertreter gelten weiterhin strenge Sicherheitskontrollen.
,Psychiatrisches Gutachten bewertet Schuldfähigkeit
Im Zentrum des aktuellen Verhandlungstags steht die strafrechtliche Frage, ob die Angeklagte ihr Verhalten zum Tatzeitpunkt steuern und das Unrecht der vorgeworfenen Tat erkennen konnte. Der Gutachter bejaht beides trotz diagnostizierter Borderline-Persönlichkeitsstörung und Lernbehinderung. Damit ist eine mögliche psychische Erkrankung nicht automatisch mit einer verminderten Schuldfähigkeit gleichzusetzen.
Für das Verfahren bleibt die gutachterliche Einschätzung ein wichtiger Baustein, ersetzt aber nicht die richterliche Gesamtwürdigung. Das Gericht muss die medizinischen Befunde mit den Zeugenaussagen, technischen und forensischen Gutachten sowie den weiteren Indizien zusammenführen. Die Angeklagte bestreitet weiterhin eine Beteiligung an der Tötung.
Prozess nähert sich der entscheidenden Phase
Nach 32 Verhandlungstagen soll die Beweisaufnahme in den kommenden Tagen abgeschlossen werden. Danach folgen Ende Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung; für den 10. November ist ein mögliches Urteil vorgesehen. Bis dahin bleibt offen, wie das Gericht die widersprüchlichen Angaben zur Auffindung der Leiche, die behauptete Beziehung zum Vater des Jungen und die übrigen Indizien gewichtet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
DER SPIEGEL: „Fall Fabian: Gutachter hält Angeklagte Gina H. für schuldfähig“ (08.10.2026)
Der Bericht bestätige, der Sachverständige halte Gina H. trotz einer Borderline-Störung und einer Lernbehinderung für schuldfähig. Er setze den Schwerpunkt auf die medizinische Bewertung von Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit und ordne den weiteren Ablauf mit Plädoyers Ende Oktober sowie einem möglichen Urteil am 10. November ein. Die Frage, ob die Angeklagte die Tat begangen habe, bleibe auch dort von der gutachterlichen Einschätzung getrennt.
Regionale Perspektive und offene Beweisfragen
NDR: „Mehrere Verletzte bei Unfällen in Vorpommern“ (07.10.2026)
Der Artikel selbst behandle überwiegend Verkehrsunfälle in Vorpommern, verweise aber in seiner regionalen Themenübersicht auf den Fall Fabian und die Vorlage des psychiatrischen Gutachtens. Damit bestätige er den aktuellen Verfahrensschritt, liefere jedoch keine eigenständige vertiefte Bewertung des Gutachtens oder des Tatvorwurfs. Die zentralen offenen Fragen zur Beweiswürdigung und zum möglichen Motiv würden dort nicht weiter ausgeführt.
Die Berichte stimmten darin überein, dass das Gutachten die Schuldfähigkeit bejahe und der Prozess in die Schlussphase eintrete; unterschiedliche Schwerpunkte ergäben sich vor allem aus der ausführlicheren medizinischen Einordnung im SPIEGEL-Bericht und dem knappen regionalen Hinweis beim NDR.
