Fall Fabian, Landgericht Rostock

Fall Fabian: Landgericht Rostock verkündet Urteil nach 35 Terminen

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 05:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Am Dienstag verkündet das Landgericht Rostock nach 35 Verhandlungsterminen seine Entscheidung im Fall des getöteten achtjährigen Fabian. Je nach Ausgang kann das Verfahren durch eine Revision beim Bundesgerichtshof weitergehen.

Die nächsten Schritte im Rostocker Verfahren

  • Die Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
  • Über einen Schuldspruch müssen drei Berufsrichter und zwei Schöffen gemeinsam entscheiden.
  • Der Bundesgerichtshof würde bei einer Revision Rechtsfehler prüfen, aber keine Beweise neu erheben.
  • Am Dienstag wird das Urteil im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow verkündet. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Der Vorsitzende Richter, Holger Schütt, sowie zwei weitere Berufsrichter und zwei Schöffen entscheiden über das Urteil. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Verteidiger Thomas Löcker sieht nach eigener Aussage keine geschlossene Beweisführung und fordert einen Freispruch. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Die Angeklagte hat ihre Unschuld beteuert und angekündigt, gegebenenfalls um ihre Freiheit zu kämpfen. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
Am Dienstag wird das Urteil im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow verkündet. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Der Vorsitzende Richter, Holger Schütt, sowie zwei weitere Berufsrichter und zwei Schöffen entscheiden über das Urteil. (Archivbild)  - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Verteidiger Thomas Löcker sieht nach eigener Aussage keine geschlossene Beweisführung und fordert einen Freispruch. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Die Angeklagte hat ihre Unschuld beteuert und angekündigt, gegebenenfalls um ihre Freiheit zu kämpfen. (Archivbild) - Bild: Bernd Wüstneck/dpa

Landgericht Rostock entscheidet im Fall Fabian

Am Landgericht Rostock steht im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow der 35. und letzte Prozesstermin an. Die Kammer soll am Dienstag nach einem umfangreichen Verfahren ihr Urteil verkünden.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-jährigen Angeklagten vor, Fabian am 10. Oktober 2025 zu Hause abgeholt und wenig später an einem Tümpel südwestlich von Güstrow erstochen zu haben. Als Motiv führt sie die Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater an; die Angeklagte hat ihre Unschuld mehrfach beteuert.

Die Anklage fordert eine Verurteilung wegen Mordes, lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenklage, die Fabians Mutter vertritt, hat sich diesen Forderungen angeschlossen.

Heimtücke und niedrige Beweggründe im Mittelpunkt

Die Staatsanwaltschaft sieht als Mordmerkmale Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe. Nach ihrer Darstellung habe die Angeklagte das Vertrauen und die Arglosigkeit des Jungen ausgenutzt und ihn im Zusammenhang mit ihrer Beziehung zum Vater als Hindernis betrachtet.

Eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld würde eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließen, sobald das Urteil rechtskräftig wäre. Belastend wertet die Anklage unter anderem die Zahl der Stiche und ein aus ihrer Sicht planvolles Vorgehen.

Verteidigung verlangt Freispruch

Die beiden Verteidiger beantragen Freispruch. Nach ihrer Auffassung gebe es keine geschlossene Beweiskette; sie berufen sich auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Gericht hält neben Freispruch und Mordurteil theoretisch auch eine Verurteilung wegen Totschlags für möglich. Das käme infrage, wenn die Kammer von der Täterschaft überzeugt wäre, aber kein Mordmerkmal als erfüllt ansieht.

Fünf Richter stimmen über das Urteil ab

Über das Urteil entscheiden drei Berufsrichter sowie eine Schöffin und ein Schöffe. Jede Stimme zählt gleich, für einen Schuldspruch sind vier Stimmen und damit eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Nach dem Urteilsvorschlag des Berichterstatters beraten die Mitglieder der Kammer über die einzelnen Punkte. Anschließend stimmen sie über die Schuldfrage und die Rechtsfolge ab.

Urteilsbegründung kann Stunden dauern

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt soll das Urteil und anschließend die Gründe verkünden. Wegen des Umfangs der Beweisaufnahme wird für die zusammenfassende mündliche Begründung eine Dauer von zwei bis drei Stunden erwartet.

Revision kann Verfahren verlängern

Mit dem Urteil muss der Fall nicht abgeschlossen sein. Die Angeklagte hat angekündigt, gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen; bei einem Freispruch könnten voraussichtlich Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision einlegen.

Der Bundesgerichtshof würde dabei nicht die gesamte Beweisaufnahme wiederholen. Er prüft, ob das Verfahren und das Urteil frei von Rechtsfehlern sind; in Strafsachen entscheidet er in der Regel schriftlich.

Der Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian gehört zu den umfangreichsten Strafverfahren, die das Landgericht Rostock in diesem Jahr verhandelt hat. Nach 35 Terminen soll am Dienstag das Urteil verkündet werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Kammer die von der Staatsanwaltschaft vorgetragene Beweiskette als geschlossen bewertet und die Mordmerkmale Heimtücke sowie niedrige Beweggründe für erfüllt hält.

Für die Angeklagte hätte ein Schuldspruch wegen Mordes weitreichende Folgen. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Ein Freispruch würde das Verfahren in erster Instanz beenden, könnte aber ebenfalls eine Revision auslösen.

Entscheidung und mögliche Folgen

Die fünfköpfige Schwurgerichtskammer entscheidet mit einer Zweidrittelmehrheit. Bei einem Schuldspruch wären deshalb vier Stimmen erforderlich. Eine Verurteilung wegen Totschlags bleibt nach den Angaben des Gerichts theoretisch möglich, falls die Kammer von der Täterschaft überzeugt ist, aber kein Mordmerkmal erkennt.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wäre keine neue Beweisaufnahme. Geprüft würden vor allem Rechtsfehler im Verfahren oder im Urteil. Für die Leser in Mecklenburg-Vorpommern ist deshalb entscheidend: Mit der Verkündung endet zwar die Hauptverhandlung, der gesamte Rechtsstreit könnte sich jedoch noch über Jahre fortsetzen.

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