Fall Fabian, Landgericht Rostock

Fall Fabian: Verteidigung beantragt Freispruch für Angeklagte

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 14:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Verteidiger Thomas Löcker und Andreas Ohm halten die Beweiskette im Verfahren für lückenhaft. Nach dem letzten Wort der Angeklagten soll das Landgericht Rostock am 10. November entscheiden.

Urteil folgt auf 34 Verhandlungstage

  • Die 30-jährige Angeklagte erhielt am Freitag nach den Plädoyers das letzte Wort.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag Mordurteil, lebenslange Haft und besondere Schuldschwere.
  • Das Landgericht Rostock will den Urteilsspruch am 10. November verkünden.
  • Verteidiger Thomas Löcker beantragte einen Freispruch. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Am Freitag stand ein bedeutender Auftritt der Verteidiger der Angeklagten im Mordprozess im Fall Fabian auf dem Plan. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Die Angeklagte hat die Gelegenheit für ein letztes Wort nach den Plädoyers. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
Verteidiger Thomas Löcker beantragte einen Freispruch. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Am Freitag stand ein bedeutender Auftritt der Verteidiger der Angeklagten im Mordprozess im Fall Fabian auf dem Plan. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Die Angeklagte hat die Gelegenheit für ein letztes Wort nach den Plädoyers. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa

Verteidigung weist Mordvorwurf im Fall Fabian zurück

Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Verteidigung der 30-jährigen Angeklagten Freispruch beantragt. Die Anwälte Thomas Löcker und Andreas Ohm stellten am 34. Verhandlungstag die Beweiskette der Staatsanwaltschaft infrage.

Plädoyer dauert zweieinhalb Stunden

Löcker sagte in seinem etwa zweieinhalbstündigen Plädoyer, ein Verdacht dürfe nicht allein deshalb zu einer Verurteilung führen, weil er im Verlauf eines langen Verfahrens vertrauter geworden sei. Auch der Wunsch der Öffentlichkeit nach Antworten könne eine Verurteilung nicht ersetzen.

Viele Fragen müssten offenbleiben, erklärte der Verteidiger. Deshalb liege am Ende keine geschlossene Beweiskette vor. Er berief sich auf den Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Spuren lassen laut Verteidigung mehrere Deutungen zu

Löcker zweifelte unter anderem an der Aussagekraft sichergestellter Faserspuren. Die Analysen hätten nicht nachgewiesen, dass sie von der Kleidung der Angeklagten oder Fabians stammten; sie hätten lediglich eine solche Möglichkeit ergeben.

Auch eine Blutspur des Jungen an einer Küchenrolle im Auto der Angeklagten sei zeitlich nicht einzuordnen, sagte Löcker. Die Angeklagte erkläre die Spur mit einem Badeausflug, bei dem sie eine kleine Wunde Fabians versorgt habe. Zudem stellte der Verteidiger die Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen infrage.

Anklage fordert lebenslange Haft

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung der Deutschen wegen Mordes, lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Auch die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin schloss sich diesen Anträgen an.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagte Fabian im Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow erstochen hat. Als Motiv sieht sie das Ende der Beziehung zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Der Vater hatte sich nach Angaben im Prozess im August 2025 von ihr getrennt; inzwischen sind beide wieder ein Paar.

Angeklagte beteuert ihre Unschuld

Die Verteidigung verwies darauf, dass die Angeklagte am Tag von Fabians Verschwinden in Güstrow gewesen sei. Videoaufzeichnungen zeigten mutmaßlich ihr Auto. Außerdem habe sie kurz danach ein Foto auf einem Waldweg gemacht, rund 1,6 Kilometer vom späteren Fundort der Leiche entfernt.

Am Tag vor der Meldung des Leichenfunds sei die Angeklagte mit zwei Bekannten am Fundort gewesen. Löcker fragte, ob eine tatsächliche Täterin, die eine Tat verdecken wolle, sich so verhalten würde.

Nach dem zweiten Plädoyer erhielt die Angeklagte das letzte Wort. „Ich bin unschuldig“, sagte sie erneut. Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.

Der Prozess gegen die 30-Jährige steht nach dem Abschluss der Plädoyers unmittelbar vor der Entscheidung. Im deutschen Strafverfahren muss das Gericht die Beweise selbstständig würdigen; für eine Verurteilung wegen Mordes muss es von der Täterschaft überzeugt sein. Bleiben vernünftige Zweifel, gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“.

Der Fall weist mehrere für Indizienprozesse zentrale Merkmale auf: Es gibt nach den im Verfahren vorgetragenen Angaben kein Geständnis, keine Augenzeugen und keine aufgefundene Tatwaffe. Damit kommt der Bewertung einzelner Spuren und ihrer Verbindung zu einer Gesamtkette besondere Bedeutung zu. Die Verteidigung konzentriert sich auf alternative Erklärungen für Faserspuren und eine Blutspur sowie auf die zeitliche Einordnung von Beobachtungen.

Entscheidung am 10. November

Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen ein zusammenhängendes Bild aus Indizien, Zeugenaussagen und Angaben der Angeklagten. Beide Seiten haben ihre Sicht nun vollständig vorgetragen; mit dem letzten Wort der Angeklagten ist die mündliche Verhandlung beendet. Das Landgericht Rostock soll das Urteil am 10. November verkünden. Bis dahin bleibt offen, ob das Gericht die von der Anklage behauptete Indizienkette als geschlossen bewertet oder den von der Verteidigung geltend gemachten Zweifeln folgt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Fall Fabian: Verteidiger glaubt an Unschuld von Gina H.“ (30.10.2026)

Der NDR berichte über Löckers Antrag auf Freispruch und seine Kritik an der Beweiskette. Anders als die dpa-Meldung hebe der Beitrag zusätzlich die fehlende Tatwaffe und das Fehlen von Augenzeugen hervor.

tagesschau: „Fall Fabian: Verteidigung will Freispruch beantragen“ (30.10.2026)

Die tagesschau ordne den Antrag in den Gegensatz zur Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Haft ein und nenne ebenfalls den geplanten Verkündungstermin. Offen bleibe damit die gerichtliche Bewertung der unterschiedlichen Beweisinterpretationen.

Beide Beiträge bestätigten den Freispruchsantrag und den bevorstehenden Urteilsspruch; der NDR setze stärker auf die Verteidigungsargumente, während die tagesschau den Gegensatz zu den Anträgen der Anklage hervorhebe.

Disclaimer...
de | unterhaltung | 70435075 |