Jugendschutz, Berlin

Gericht: Verbot von Erotik-Instagram-Angebot unzulÀssig

18.03.2026 - 10:50:03 | dpa.de

FĂŒr Kinder und Jugendliche gilt ein besonderer Schutz. Das wirkt sich auf Veröffentlichungen in den Medien aus. Doch wie weit sollen Verbote gehen? Was muss dabei beachtet werden?

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin aus Jugendschutz-GrĂŒnden nicht komplett verbieten. (Symbolfoto) - Foto: Paul Zinken/dpa
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin aus Jugendschutz-GrĂŒnden nicht komplett verbieten. (Symbolfoto) - Foto: Paul Zinken/dpa

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht komplett aus Jugendschutz-GrĂŒnden verbieten. Die Aufsichtsbehörde muss ihre Maßnahmen vielmehr auf die Teile des Angebots beschrĂ€nken, die tatsĂ€chlich die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeintrĂ€chtigen können, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. 

Damit war die Klage einer Erotikdarstellerin im Wesentlichen erfolgreich, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Frau veröffentlicht demnach BeitrÀge auf Instagram und hat mehr als 100.000 Follower. 

Nach den Angaben beanstandete die Medienanstalt im November 2022 gesamte Instagram-Angebot der KlĂ€gerin und untersagte ihr dessen weitere Verbreitung. Die Frau stelle sich betont sexualisiert dar, hieß es laut Gericht zur BegrĂŒndung. Die Inhalte vermittelten ein einseitiges Bild von SexualitĂ€t und darauf fokussierten Geschlechterrollen. Das könne Kinder und Jugendliche verstören und verunsichern.

Die Erotikdarstellerin akzeptierte das Verbot nicht und zog vor Gericht - mit Erfolg. Zwar sind laut Urteil auch aus Sicht der Richter große Teile der Darstellungen auf Instagram fĂŒr Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeintrĂ€chtigend. Deswegen das komplette Angebot der Frau zu verbieten, sei jedoch unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig.

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