Germanwings-Katastrophe: Gericht weist Klage der Angehörigen gegen Bund ab
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 15:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Landgericht Braunschweig hat die Schadenersatzklage von 30 Angehörigen der Germanwings-Katastrophe gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Richterin weist AnsprĂŒche gegen den Staat zurĂŒck
Die KlĂ€ger hatten jeweils bis zu 110.000 Euro verlangt. Nach Auffassung der Kammer scheiden AnsprĂŒche gegen die Bundesrepublik im Wege der Amtshaftung aus, weil vorrangig gleichwertige AnsprĂŒche gegen die damalige Fluggesellschaft Germanwings bestĂŒnden.
Die Angehörigen wollten nach eigenen Angaben vor allem klĂ€ren lassen, ob der Absturz hĂ€tte verhindert werden können und ob die staatliche Kontrolle funktioniert habe. Sie machten geltend, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten sei nicht ausreichend ĂŒberwacht worden.
150 Menschen starben beim Absturz
Am 24. MĂ€rz 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf in den französischen Alpen abgestĂŒrzt. Der damalige Co-Pilot steuerte das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg; 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.
Die meisten Opfer stammten aus Deutschland und Spanien. Unter den Toten waren 16 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See, die von einem SchĂŒleraustausch in Spanien zurĂŒckkehrten.
Streit um Flugtauglichkeit des Co-Piloten
Die KlĂ€ger bezogen sich auf flugmedizinische Untersuchungen aus den Jahren 2013 und 2014. Sie wollten unter anderem prĂŒfen lassen, ob die depressive Vorgeschichte des Co-Piloten eine weitergehende psychiatrische Beurteilung erfordert hĂ€tte.
Verhandelt wurde in Braunschweig, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat. Der KlĂ€geranwalt betonte, es gehe nicht vorrangig um weitere Zahlungen, sondern um die staatliche Verantwortung und Konsequenzen fĂŒr die Sicherheit des Luftverkehrs.
Gericht verweist auf AnsprĂŒche gegen Germanwings
Bei der Entscheidung verwies die Kammer auch auf das Montrealer Ăbereinkommen zur Haftung im internationalen Luftverkehr. AnsprĂŒche gegen die Germanwings GmbH seien eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit und deshalb gegenĂŒber einer Amtshaftung gegen den Bund vorrangig.
Die Lufthansa hatte nach dem UnglĂŒck bereits Zahlungen geleistet. Nach frĂŒheren Angaben erhielten nĂ€chste Angehörige pro Todesopfer 10.000 Euro Schmerzensgeld; zusĂ€tzlich seien 25.000 Euro als vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden.
Berufung innerhalb eines Monats möglich
Hinterbliebene waren mit zusÀtzlichen Schmerzensgeldforderungen bereits vor Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden.
Der KlĂ€geranwalt kĂŒndigte an, die weiteren Schritte zu prĂŒfen. FĂŒr die Angehörigen bleibe das Ziel, staatliche Verantwortung und mögliche Lehren fĂŒr die Sicherheit des Luftverkehrs zu klĂ€ren.
Ein Urteil zur staatlichen Verantwortung
Das Braunschweiger Urteil betrifft nicht die strafrechtliche Verantwortung fĂŒr den Absturz, sondern die zivilrechtliche Frage, ob Angehörige wegen einer möglichen unzureichenden staatlichen Ăberwachung des Co-Piloten AnsprĂŒche gegen die Bundesrepublik geltend machen können. Die Kammer verneinte dies mit dem Hinweis auf eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit gegenĂŒber der Fluggesellschaft.
FĂŒr die Hinterbliebenen bleibt damit die von ihnen aufgeworfene Sicherheitsfrage juristisch unbeantwortet: Ob die flugmedizinischen Untersuchungen vor dem Absturz den damaligen Anforderungen entsprachen und ob eine weitergehende psychiatrische Beurteilung erforderlich gewesen wĂ€re, war der zentrale Punkt ihrer Argumentation. Das Gericht entschied jedoch ĂŒber die Anspruchsrichtung und nicht ĂŒber eine allgemeine politische oder organisatorische Bewertung der Luftaufsicht.
Bedeutung fĂŒr Luftverkehr und Angehörige
Der Fall zeigt die enge Verbindung zwischen Luftsicherheitsrecht, medizinischer Tauglichkeit und Haftungsrecht. Bei internationalen FlĂŒgen greifen besondere Haftungsregeln; zugleich können staatliche Aufsichtsentscheidungen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zu AmtshaftungsansprĂŒchen fĂŒhren. FĂŒr Angehörige ist das bedeutsam, weil ein berechtigtes AufklĂ€rungsinteresse nicht automatisch einen Anspruch gegen den Staat begrĂŒndet.
Eine Berufung könnte deshalb vor allem klĂ€ren, ob die rechtliche Bewertung der Ersatzmöglichkeit und der staatlichen Verantwortung Bestand hat. FĂŒr die öffentliche Sicherheit liegt die weitergehende Bedeutung darin, dass Erkenntnisse aus psychischen Erkrankungen, Ă€rztlicher Schweigepflicht, Meldewegen und unabhĂ€ngiger Flugtauglichkeitskontrolle dauerhaft in die Regeln und ihre Anwendung einflieĂen mĂŒssen.
,Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: âGermanwings-Prozess: Gericht weist Klage Hinterbliebener abâ (06.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tige die Abweisung der Klage und hebe hervor, dass 30 Hinterbliebene jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik verlangt hĂ€tten. Als Schwerpunkt nenne er die EinschĂ€tzung des Gerichts, der Staat sei nicht der richtige Adressat; mögliche AnsprĂŒche könnten eher gegen die Fluggesellschaft gerichtet werden.
NDR: âErneute Galeria-Insolvenz: Sechs HĂ€user in Niedersachsen betroffenâ (06.10.2026)
Der Beitrag ordne die Entscheidung in eine regionale NachrichtenĂŒbersicht ein und bestĂ€tige, dass die 30 KlĂ€ger vor dem Landgericht Braunschweig mit ihrer Forderung nach Schmerzensgeld vom Luftfahrtbundesamt gescheitert seien. Einen anderen Schwerpunkt setze der Bericht auf den Ort des Verfahrens und die regionale Bedeutung; Einzelheiten zur rechtlichen BegrĂŒndung fĂŒhre er dort nicht aus.
Beide BeitrĂ€ge stimmten darin ĂŒberein, dass die Klage abgewiesen worden sei. Der Deutschlandfunk-Bericht erlĂ€utere stĂ€rker die Anspruchsfrage und die mögliche Inanspruchnahme der Fluggesellschaft, wĂ€hrend der NDR die Entscheidung knapp in den regionalen Kontext einordne; offen bleibe insbesondere der weitere Verlauf eines möglichen Berufungsverfahrens.
