Hochschwangere, Haftstrafe

Hochschwangere totgefahren: Haftstrafe fĂŒr 19-JĂ€hrigen

Veröffentlicht am: 04.07.2024 um 14:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol fuhr er eine hochschwangere Frau tot: Nun wurde der 19-JÀhrige zu einer GefÀngnisstrafe verurteilt - zu seinem Entsetzen.

Ein 19-JÀhriger fÀhrt eine Hochschwangere tot und muss daher zweieinhalb Jahre ins GefÀngnis. - Bild: Roberto Pfeil/dpa
Ein 19-JÀhriger fÀhrt eine Hochschwangere tot und muss daher zweieinhalb Jahre ins GefÀngnis. - Bild: Roberto Pfeil/dpa

Ein 19-jĂ€hriger Autofahrer ist wegen der Tötung einer hochschwangeren Frau zu zweieinhalb Jahren GefĂ€ngnis verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Angeklagten unter anderem wegen fahrlĂ€ssiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig. Das Gericht ging ĂŒber die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus. 

Der Angeklagte hatte am 5. November vergangenen Jahres in HĂŒckelhoven eine rote Ampel ĂŒberfahren und die schwangere FußgĂ€ngerin dabei vor den Augen ihres LebensgefĂ€hrten mit Tempo 70 erfasst. Die 31-JĂ€hrige und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert und starben kurz darauf im Krankenhaus.

19-JÀhriger nach Unfall zunÀchst weitergefahren

Anders als von der Verteidigung angeregt, verurteilte die Strafkammer den 19-JĂ€hrigen nicht nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht. Zur BegrĂŒndung nannte Richter Martin Alberring das sichere und intelligente Auftretens und den bisherigen Lebensweg des jungen Mannes.

Nach Überzeugung der Richter war er zur Unfallzeit vermindert schuldfĂ€hig, weil er mit 1,9 Promille Alkohol und unter Kokain-Einfluss in seinen Kleinwagen gestiegen war. Der 19-JĂ€hrige war nach dem Aufprall zunĂ€chst weitergefahren, ohne sich um das Unfallopfer zu kĂŒmmern. Er wendete erst, nachdem ihn eine Unfallzeugin nach knapp 400 Metern ĂŒberholt und seinen Wagen blockiert hatte. 

19-JĂ€hriger hielt Frau angeblich fĂŒr Gegenstand

Der 19-JĂ€hrige hatte vor Gericht erklĂ€rt, er habe damals gedacht, er habe nur einen Gegenstand getroffen und die Frau gar nicht bemerkt. Das hielt das Gericht fĂŒr eine Schutzbehauptung. «Bei den SchĂ€den an der Windschutzscheibe, was soll das denn fĂŒr ein Gegenstand gewesen sein?», fragte der Richter. Die Strafkammer sei ĂŒberzeugt, «dass sie gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren haben.»

Im Prozess hatte der 19-JÀhrige die Angehörigen der Frau unter TrÀnen um Entschuldigung gebeten. Er schÀme sich jeden Tag in Grund und Boden und werde jedes Urteil akzeptieren. «Da bin ich mal gespannt», sagte der Richter. Der 19-JÀhrige wirkte nach dem Urteilsspruch entsetzt. Sein Verteidiger hatte eine BewÀhrungsstrafe beantragt. Die StaatsanwÀltin hatte zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. 

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