MithĂ€ftling von Christian B. spricht ĂŒber Fall Maddie
25.09.2024 - 17:41:02Im Vergewaltigungs- und Missbrauchsprozess gegen den auch im Fall Maddie VerdĂ€chtigen hat ein frĂŒherer MithĂ€ftling ĂŒber ZellengesprĂ€che mit dem Angeklagten berichtet. Christian B. habe ihn im GefĂ€ngnis unter anderem gefragt, ob er ein Haus anzĂŒnden könnte, sagte der 50-JĂ€hrige dem Landgericht Braunschweig.Â
Der Zeuge hatte zunĂ€chst groĂe Schwierigkeiten, sich zu erinnern und berichtete hĂ€ufig nur auf Nachfragen mit bestimmten Stichworten ĂŒber Details. Nach einer Mittagspause sprach er plötzlich ĂŒber Aspekte, die offensichtlich zum Maddie-Komplex gehören.Â
Zeuge: Angeklagter habe ein Kind mitgenommen
Im GefĂ€ngnis habe Christian B. ihm von einem Einbruch an einem Ort in Portugal erzĂ€hlt, an dem reiche Menschen wohnten. B. habe berichtet, dass er durch ein Fenster eingestiegen sei. Er habe aber kein Geld gefunden, sondern ein Kind mitgenommen, sagte der Zeuge.Â
SpĂ€ter habe B. ihn gefragt, ob Hunde Knochen aufspĂŒren könnten, sagte der RumĂ€ne, dessen Aussagen vor Gericht von einem Dolmetscher ĂŒbersetzt wurden und die an vielen Stellen Fragen aufwarfen. Er könne auch nur wiedergeben, was B. ihm erzĂ€hlt habe, ob die Sachen stimmten, darĂŒber wolle er nicht urteilen, sagte der Zeuge.Â
Die beiden hĂ€tten sich unter anderem ĂŒber gefĂ€lschte PĂ€sse unterhalten. B. habe auch von ihm wissen wollen, ob ein Haar jemanden ĂŒberfĂŒhren könne. AuĂerdem soll der 47-jĂ€hrige Deutsche ihm von mehreren Vergewaltigungen in Deutschland und Portugal erzĂ€hlt haben.Â
Angeklagter auch im Fall der verschwundenen «Maddie» unter Verdacht
Dem mehrmals vorbestraften SexualstraftĂ€ter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei FĂ€lle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.Â
GroĂe Aufmerksamkeit erweckt der Prozess aber eher, weil der Angeklagte zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijĂ€hrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.


