Prozess gegen Christian B.: Strafverfolger scheitern erneut
25.07.2024 - 14:27:55Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdÀchtigen Christian B. ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einem weiteren Befangenheitsantrag gegen eine Richterin gescheitert. Das Ablehnungsgesuch sei von den zustÀndigen Vertretungsrichtern als unzulÀssig verworfen worden, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Damit sind zwei derartige AntrÀge der Strafverfolger vom Tisch und der Prozess gegen den 47-jÀhrigen Deutschen soll am 5. August fortgesetzt werden.
Zu Beginn der Woche hatte die Vertretungskammer in Braunschweig bereits einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Richterinnen und Richter als unbegrĂŒndet zurĂŒckgewiesen. Der weitere Antrag gegen eine Einzelrichterin wurde nun als unzulĂ€ssig eingestuft, wĂ€re aus Sicht der Kammer aber auch als unbegrĂŒndet anzusehen gewesen. Inhaltlich soll es dabei um ĂuĂerungen der Richterin vor Prozessbeginn gegangen sein.Â
Der mehrmals vorbestrafte SexualstraftĂ€ter steht derzeit wegen fĂŒnf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei FĂ€lle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. ist zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijĂ€hrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Nach der bisherigen Beweisaufnahme in mehr als 20 Verhandlungstagen hatte die Verteidigung von Christian B. die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, weil dieser aus ihrer Sicht keinen Bestand mehr haben konnte. Dem folgte die Strafkammer Anfang des Monats, weil sie keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sĂ€mtlicher AnklagevorwĂŒrfe mehr sieht. Der 47-JĂ€hrige bleibt aber im GefĂ€ngnis, weil er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin absitzt.Â
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betont immer wieder, dass die Ermittlungen im Fall Maddie unabhĂ€ngig vom Verlauf des aktuellen Prozesses weitergehen. Im Juni 2020 hatten die Strafverfolger ĂŒberraschend bekanntgeben, dass der gebĂŒrtige WĂŒrzburger in dem berĂŒhmten Vermisstenfall mordverdĂ€chtig ist. Eine Anklage gibt es bisher aber nicht.Â


