Sicherungsverwahrung fĂŒr «Horrorhaus»-TĂ€ter angeordnet
23.11.2023 - 10:26:16 | dpa.deDas «Horrorhaus» von Höxter, ein kleiner Hof in der Ortschaft Bosseborn ganz im Osten Nordrhein-Westfalens, ist lĂ€ngst abgerissen, doch die tödlichen Misshandlungen, die sich dort abgespielt haben, beschĂ€ftigen die Justiz noch immer. Mehr als fĂŒnf Jahre nach dem Urteil wegen zweifachen Mordes durch Unterlassen gegen Wilfried W. macht das Landgericht Paderborn klar: Der 53-JĂ€hrige soll nach VerbĂŒĂen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung - zu hoch ist nach Ansicht der Richter die Gefahr, dass er in Freiheit wieder Frauen schwere Gewalt antun wĂŒrde. Die Richter korrigieren damit auch eine gravierende FehleinschĂ€tzung aus dem ersten Urteil.
Nach einem aufsehenerregenden Prozess war W. 2018 wegen Mordes durch Unterlassen zu elf Jahren, seine Frau zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden. Mit Kontaktanzeigen hatte das Paar Frauen nach Höxter gelockt. In von Grausamkeit geprĂ€gten Beziehungen misshandelten beide ihre Opfer schwer. Sie wurden geschlagen, verbrĂŒht, gewĂŒrgt, gefesselt, mit seelischem Druck und körperlichem Zwang dazu gebracht, sich einem rigiden Regelsystem zu unterwerfen. GewalttĂ€tig war W. auch gegenĂŒber seiner Ex-Frau, bevor und wĂ€hrend sie zur MittĂ€terin wurde. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen.
«Es waren keine spontanen Taten, die QuĂ€lereien zogen sich ĂŒber einen langen Tatzeitraum», hebt der Vorsitzende Richter Eric SchĂŒlke am Donnerstag hervor. Mehr noch: Schon 1995 war W. zu einer GefĂ€ngnisstrafe verurteilt worden, nachdem er seine damalige LebensgefĂ€hrtin schwer misshandelt hatte. Kaum wieder in Freiheit lernte er seine Ex-Frau kennen - quĂ€lte erst sie und dann gemeinsam weitere Frauen. Der Umstand, dass die Haftstrafe damals ĂŒberhaupt keinen Einflus gehabt habe, zeige seine GefĂ€hrlichkeit, so SchĂŒlke.
Diese Vorgeschichte mache auĂerdem W.s wiederholte Einlassung unglaubwĂŒrdig, seine Ex-Frau sei in Bosseborn die treibende Kraft gewesen. Bis zum heutigen Tag verleugne er, was er getan habe. «Jemand der so ĂŒber seine Taten denkt, wird auch in Freiheit weitermachen», sagt SchĂŒlke.
SachverstÀndige: Ohne moralischen Kompass
«Er ist der Prototyp des Sicherungsverwahrten», zitiert SchĂŒlke die ganz frĂŒhe EinschĂ€tzung eines Psychiaters in dem Fall, die im Urteil nie zum Tragen kam. TatsĂ€chlich war das Landgericht in seiner Entscheidung 2018 dem Gutachten einer weiteren SachverstĂ€ndigen gefolgt, die in W. einen schwer intelligenzgeminderten Mann ohne moralischen Kompass und SteuerungsfĂ€higkeit sah.
Die Folge: Als vermindert schuldfĂ€hig wurde er in die Psychiatrie eingewiesen. Dort kamen jedoch bald Zweifel an dieser EinschĂ€tzung. Ein Gericht stellte schlieĂlich fest, er sei sehr wohl in der Lage, Gut und Böse voneinander zu unterscheiden und damit voll schuldfĂ€hig. Seit 2020 sitzt er nun seine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt ab.
«Ja, es war eine Fehleinweisung», bestĂ€tigt der Vorsitzende Richter nun. Ihn aus der Psychiatrie zu holen, sei richtig gewesen. Ebenso richtig, nachtrĂ€glich seine Sicherungsverwahrung zu beantragen. Zwei Gutachter, die zuvor noch nicht mit dem Fall befasst waren, hatten sich daraufhin der Person W., seiner Taten und seiner Entwicklung angenommen. Ihrer EinschĂ€tzung schloss das Gericht sich nun an: Der Verurteilte wĂŒrde in Freiheit bei nĂ€chster sich bietender Gelegenheit wieder ein Setting schaffen, in dem es ihm gelĂ€nge, alleinstehende und sozial schwache Frauen anzusprechen. Diesen drohe dann das gleiche, was vielen Frauen passiert sei, die sich ihm nĂ€herten: «Schwerste Körperverletzung bis zum Tod», so SchĂŒlke.
Revision angekĂŒndigt
Die Verteidigung will das noch nicht rechtskrĂ€ftige Urteil anfechten und in Revision gehen. Der Bundesgerichtshof mĂŒsse entscheiden, ob der PrĂŒfungsmaĂstab des Landgerichts ausreichend gewesen sei - oder ob nicht noch viel weitergehende Aspekte in die Beurteilung hĂ€tten einflieĂen mĂŒssen, sagt Anwalt Carsten Ernst. Er hatte in seinem Schlusswort dafĂŒr plĂ€diert, W. statt in Sicherungsverwahrung in einer betreuten Wohnform unterzubringen.
Aus Sicht des Gerichts gibt es jedoch kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung, die im Anschluss an eine verbĂŒĂte Strafe dazu dienen soll, die Allgemeinheit vor schweren Taten zu schĂŒtzen. Auch wĂ€hrenddessen mĂŒsse regelmĂ€Ăig geprĂŒft werden, ob die GefĂ€hrlichkeit fortbestehe, betont SchĂŒlke zum Abschluss seiner BegrĂŒndung. Damit gebe es immer noch die Option auf Freiheit - «aber auch nur, wenn der Verurteilte sie ergreift».
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